Das kommende Unternehmensstrafrecht, sowie Tipps im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Polizei bei Beschlagnahme und Durchsuchung

Aktuell existiert zwar noch kein Unternehmensstrafrecht, dass als Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts die Sanktionierung von juristischen Personen regelt. Bislang können so nur natürliche Personen aufgrund ihrer Funktion für eine juristische Person bestraft werden.

Am 16. Juni 2020 hat die Bundesregierung nunmehr einen Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität verabschiedet. Was wird sich also (insbesondere für die Geschäftsführenden und Vorstände) ändern, wenn das neue Unternehmensstrafrecht in Kraft tritt?

Prof. Heiko Ahlbrech

Wie können und sollten die betroffenen Unternehmen reagieren, wenn sie in den Fokus von Ermittlungen geraten? Und vor allem, an wen können sich die Geschäftsführenden und Vorstände wenden, wenn der „worst case“ eintritt und Polizei und Staatsanwaltschaft beginnen die Mitarbeitenden zu befragen und Akten und andere Datenträger zu beschlagnahmen.

Heiko Ahlbrecht berät und verteidigt in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Einzelpersonen und Unternehmen vor allem in Korruptions- und Steuerstrafverfahren, auch in internationalen Fällen. Er koordiniert Internal Investigations, begleitet zivilrechtliche Streitigkeiten unter strafrechtlichen Aspekten und bewertet mögliche strafrechtliche Risiken im Zusammenhang von Unternehmenskäufen (Criminal Due Diligence). Heiko Ahlbrecht zählt zu den wenigen deutschen Experten im Bereich Auslieferungsrecht und der sonstigen Rechtshilfe.

Seit 2015 ist Heiko Ahlbrecht Honorarprofessor an der Leibniz Universität Hannover für Steuerstrafrecht und Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, wo er bereits seit 2008 lehrt. Er ist Partner der Kanzlei Wessing & Partner Rechtsanwälte seit 2007.

Nach oben scrollen