Wer bei einer Firmenfeier, die auf einem Boot stattfindet, in...
ERFAHREN SIE MEHRNicht jeder Sprung in den Fluss berechtigt zu einer Kündigung
Wer bei einer Firmenfeier, die auf einem Boot stattfindet, in den Fluss springt und um das Boot schwimmt, kann nicht ohne Weiteres fristlos gekündigt werden!