Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision der Arbeitgeberin, die gegen die...
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Heute hier, morgen da! Aber wer zahlt die Reisezeit?
Das Bundesarbeitsgericht (Az: 5 AZR 553/17) hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Vergütung der für Hin- und Rückreise zur auswärtigen Arbeitsstelle erforderlichen Zeiten als Arbeit gem. § 611 Abs. 1 BGB (seit 1. April 2017: § 611a Abs. 2 BGB) hat.