Aufhebungsverträge richtig gestalten

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Führungskraft und insbesondere einer/ eines Leitenden Angestellten stellt eher die Ausnahme dar.
In den meisten Fällen trennen sich die Parteien durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Für beide Seite bedeutet diese Trennungsvariante zunächst eine höhere Flexibilität bei der Gestaltung der Aussscheidenskonditionen.
Ein Aufhebungsvertrag birgt aber auch „Gefahren“ für die Führungskraft.
Worauf Sie als Führungskraft achten sollten, wenn Ihnen das Unternehmen einen Aufhebungsvertrag anbietet, erläutert Christian Sachslehner.

Kurzvita:
Christian Sachslehner ist seit vielen Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Er leitet als Verbandsgeschäftsführer die Geschäftsstellen des DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte in Stuttgart und München und betreut die Regionalgruppe Süd-West, Nordbayern und Süd.
Darüber hinaus ist Christian Sachslehner zuständig für die Kooperationen des Verbandes.

Christian Sachslehner
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