Seit 2006 gilt das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG), unser Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland. Es verankert Rechte und Pflichten, die Arbeitgebende und Beschäftigte haben.
Sexuelle Belästigung wird als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gewertet und ist somit auch vom AGG abgedeckt. Arbeitgeber*innen stehen in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Vorfälle so gut wie möglich verhindert und bestehende Diskriminierungen beseitigt werden. Zu den Vorgaben gehört neben vorbeugenden Maßnahmen auch die Einrichtung und Kommunikation einer entsprechenden Beschwerdestelle.
In der Veranstaltung werden wir uns unter anderem folgenden Fragen widmen:
• Was genau bedeutet das AGG für mich als Arbeitgeber*in?
• Wo beginnt sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
• Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
• Welche Überlegungen sind bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle wichtig?
Vita:
Marga Zenth ist Seminarleiterin für ZuZ – Handeln, Fachkraft für Prävention sexualisierter Gewalt im Arbeitsleben, Mediatorin und hat bei der der Ausgabe des Trainingshandbuchs „Den Menschen im Blick – Schwerpunkt Sexismus“ mitgearbeitet. Sie hat einen M.A. in Interdisziplinären Lateinamerikastudien (Profil Geschlechterperspektiven) und engagierte sich in der NGO „Levanta la Voz“ gegen Catcalling.
Philippa Peters ist seit 2014 Trainerin für Antidiskriminierung und Awareness. Sie hat einen M.A. in Friedens- und Konfliktforschung und einen B.Sc. in Psychologie. Ihre Schwerpunkte Trauma sowie Umgang mit sexualisierter Gewalt im gesellschaftlichen Kontext sind eine wichtige Kompetenz in der Arbeit mit Gruppen. Sie hat zudem Erfahrungen mit verschiedenen Arbeitskontexten und unterschiedlichen Zielgruppen.
Anmeldeschluss: 17.05.2026
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Bildquelle: © ZuZ – Handeln
