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SUMMARY:Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – 10 Dinge\, die Sie als Arbeitgebende wissen sollten
DESCRIPTION:Seit 2006 gilt das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG)\, unser Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland. Es verankert Rechte und Pflichten\, die Arbeitgebende und Beschäftigte haben. \nSexuelle Belästigung wird als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gewertet und ist somit auch vom AGG abgedeckt. Arbeitgeber*innen stehen in der Pflicht\, dafür zu sorgen\, dass Vorfälle so gut wie möglich verhindert und bestehende Diskriminierungen beseitigt werden. Zu den Vorgaben gehört neben vorbeugenden Maßnahmen auch die Einrichtung und Kommunikation einer entsprechenden Beschwerdestelle. \nIn der Veranstaltung werden wir uns unter anderem folgenden Fragen widmen: \n• Was genau bedeutet das AGG für mich als Arbeitgeber*in?\n• Wo beginnt sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?\n• Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?\n• Welche Überlegungen sind bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle wichtig? \nVita:\nMarga Zenth ist Seminarleiterin für ZuZ – Handeln\, Fachkraft für Prävention sexualisierter Gewalt im Arbeitsleben\, Mediatorin und hat bei der der Ausgabe des Trainingshandbuchs „Den Menschen im Blick – Schwerpunkt Sexismus“ mitgearbeitet. Sie hat einen M.A. in Interdisziplinären Lateinamerikastudien (Profil Geschlechterperspektiven) und engagierte sich in der NGO „Levanta la Voz“ gegen Catcalling.\nPhilippa Peters ist seit 2014 Trainerin für Antidiskriminierung und Awareness. Sie hat einen M.A. in Friedens- und Konfliktforschung und einen B.Sc. in Psychologie. Ihre Schwerpunkte Trauma sowie Umgang mit sexualisierter Gewalt im gesellschaftlichen Kontext sind eine wichtige Kompetenz in der Arbeit mit Gruppen. Sie hat zudem Erfahrungen mit verschiedenen Arbeitskontexten und unterschiedlichen Zielgruppen. \nAnmeldeschluss: 17.05.2026 \nEinwilligung zur Nutzung von ZOOM:\nWir weisen darauf hin\, dass wir für diese Online-Veranstaltung den US-Anbieter ZOOM nutzen.\nMit der Anmeldung zur und Teilnahme an der Veranstaltung willigen Sie der Nutzung von ZOOM ein. Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen der Onlineveranstaltung finden Sie unter Ziffer 5 unserer Datenschutzerklärung. \nEinwilligung zu Foto- und Filmaufnahmen sowie deren Veröffentlichung\nWir weisen darauf hin\, dass während unserer Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen durch von uns beauftragte und autorisierte Personen oder Dienstleister zur Dokumentation unserer Veranstaltungen (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) gemacht werden. Die Aufnahmen dienen unserer Öffentlichkeitsarbeit sowie der Nutzung\, Veröffentlichung und Verbreitung in Druck-\, Digital und Online-Medien\, wie z.B. Newslettern\, Webseiten\, Broschüren\, Flyern und sozialen Netzwerken. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hingewiesen\, dass Fotos und Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden\, dass solche Personen die Fotos/Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.\nMit der Anmeldung zur und Teilnahme an der Veranstaltung willigen Sie ein\, dass es dem Veranstalter gestattet ist\, auf der Veranstaltung gemachte Fotos\, Audio- und/oder Filmbeiträge ohne Einschränkung\, auch zu Werbezwecken\, genehmigungs- und vergütungsfrei medienübergreifend zu veröffentlichen.\nSie haben das Recht\, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Das bedeutet\, dass die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Ihr Foto/Video wird dann unverzüglich aus dem Internetangebot des DFK entfernt.\nIhren Widerruf richten Sie in diesem Fall unter Nennung der Veranstaltung bitte an einladungsmanagement@dfk.eu. \nBildquelle: © ZuZ – Handeln
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