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VGF- Vereinigung der Geschäftsführenden und Vorstände

In Deutschland dürfen nach dem Aktiengesetz (AktG) Vorstandsverträge für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren abgeschlossen werden. Eine Vielzahl dieser Organverträge wird jedoch bereits vor der vertraglich vereinbarten Zeit beendet. Auch bei den Geschäftsführenden zeigt sich die Tendenz, dass sich die durchschnittliche Laufzeit des Vertrages immer weiter verkürzt, wodurch sich der juristische Beratungsbedarf signifikant erhöht.

Die Bestellung zur/zum Geschäftsführer*in oder Vorstand ist für viele Führungskräfte ein wichtiger Karriereschritt, der aber auch die Übernahme von weiterer Verantwortung und damit auch Haftung bedeutet. Geschäftsführer*innen und Vorstände geben die „Privilegien“ ihrer vorherigen Stellung als Arbeitnehmer*innen auf. Es findet somit weder das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf sie Anwendung, noch die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Damit Sie aber als Organ rechtlich abgesichert sind, unterstützt Die Vereinigung der Geschäftsführenden und Vorstände (VGF), als Schwestervereinigung des DFK, durch erfahrene und im Arbeits- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwält*innen kompetent und begleitet Ihre Mitglieder außergerichtlich.

DFK - Services für Organvertretungen

Die VGF bietet ihren Mitgliedern, die sich aus Geschäftsführer*innen und Vorständen zusammensetzen, regelmäßig (Online-)Vortragsveranstaltungen, Workshops, Webinare, etc. zu Themen an, die Organvertreter*innen interessieren.

Das Netzwerk der Vereinigung, das auch über 1.500 Organvertreter*innen aus den verschiedenen Branchen besteht, bietet die Möglichkeit zu einem nicht zu unterschätzenden Austausch von Erfahrung und Wissen. Diesen Austausch fördert die VGF durch Online- bzw. Präsenzmeeting.

Die spezialisierten Jurist*innen beraten die Mitglieder zeitnah, kompetent und mit der Erfahrung von zahlreichen und jahrelangen Verhandlungen mit Gesellschafter*innen, Aufsichtsratsmitgliedern oder auch anderen Geschäftsführer*innen.

Die VGF-Mitglieder schätzen die wertvollen Hinweise, Tipps und kompetenten Beratungen zu relevanten Vertragsthemen, wie der Vergütungshöhe, der variablen Vergütung, Vertragslaufzeit, Dienstwagen, Koppelungsklauseln, Wettbewerbsverboten, Change-of-Control-Klauseln, betriebliche Altersversorgung, Haftungsfragen, Krankheit und Regelungen zu einem etwaig noch bestehenden (ruhenden) Arbeitsvertrag.

Unsere Jurist*innen zeigen Ihnen die Fallstricke auf, bevor Sie über diese stolpern.

Aber auch bei Fragen zur Beendigung der Organstellung, sei sie freiwillig oder von den Gesellschafter*innen bzw. dem Aufsichtsrat veranlasst, stehen Ihnen unsere Anwält*innen zeitnah telefonisch, online oder vor Ort zur Seite.
Machen Sie sich Gedanken und keine Sorgen bei der Unternehmensführung. Die Vereinigung der Geschäftsführenden und Vorstände (VGF) unterstützt Sie dabei.

Exklusive Sonderkonditionen über die Provinzial für Mitglieder des VGF-Netzwerkes

Eine rechtliche Auseinandersetzung kann Geschäftsführer*innen und Vorstände finanziell hart treffen. Ferner unterliegen Organvertreter gegenüber Arbeitnehmer*innen einem deutlich erhöhten Haftungsrisiko, weshalb wir in der Regel zumindest zum Abschluss einer sog. D&O-Versicherung (Vermögensschadens-Rechtsschutzversicherung) raten. Mit der Westfälischen Provinzial Versicherung AG haben wir hier einen starken Partner gefunden, der unseren Mitgliedern des VGF-Netzwerks bei der Auswahl einer ergänzenden Versicherung (D&O-Versicherung, Anstellungsvertrags-Rechtsschutz und Spezial-Straf-Rechtsschutz) beratend zur Seite steht. Weitere Information und den direkten Ansprechpartner der Provinzial erhalten Sie hier im geschützten DFK-Mitgliederbereich.

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(13,50€ im Monat für Pensionäre und Ruheständler)

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Wir sind montags bis freitags von 8:00 - 17:00 Uhr für Sie da!
(ausgenommen gesetzliche Feiertage)

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Ihr persönlicher Ansprechpartner

Oliver Flesch

Oliver Flesch

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsjurist
Ressortleiter VGF
Verbandsgeschäftsführer

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