Das deutsche Mutterschutzgesetz schützt die Mutter in der Zeit der Geburt, vor allem beinhaltet es Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung und das Kündigungsverbot bis vier Monate nach der Entbindung. Auch bei der sich ggf. anschließenden Elternzeit gibt es viel zu beachten hinsichtlich Antrag, Berechtigung und Höhe.

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