Politischer Kompass

Zur Formulierung der sozialpolitischen Ziele der Mitgliedschaft ist der ständige „Arbeitskreis Soziale Sicherung“ tätig, der sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt und durch Fachleuten unterschiedlicher Sozialpartner themenbezogen ergänzt wird.

Er setzt die Schwerpunkte, die anschließend seitens der Juristen des Verbandes ausformuliert werden. Folgende Themenbereiche sind kontinuierliche Dauerbrenner:

Gesetzliche Rentenversicherung

Einkommensbezug spiegelt Lebensleistung

Für die große Mehrheit von Führungskräften und ihren Angehörigen ist die Vorsorge über gesetzliche Renten – ggf. neben betrieblichen Versorgungsbezügen – nach wie vor eine wesentliche Einkommensquelle. Sei es nun, dass sie vorzeitig erwerbsgemindert werden, die Altersgrenze erreicht haben oder der Ehegatte verstorben ist. Daher muss die Lebensstandardsicherung so weit wie möglich erhalten bleiben. Deshalb muss sich das System der gesetzlichen Rentenversicherung immer wieder an neuen Herausforderungen orientieren.

Aus Sicht des DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte muss dabei aber gewährleistet sein,

  • dass die lohn- und beitragsbezogene Rente bestehen bleibt, denn das Prinzip „Gegenleistung für Vorleistung“ ist zum einen einsichtig und zum anderen auch gerecht, und
  • dass das Nettorentenniveau stabilisiert wird und Rentner nicht stärker belastet werden als die Beitragszahler im Erwerbsleben, so dass die Belastungen aus der demographischen Entwicklung solidarischen zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern gleichermaßen geteilt werden.

Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte setzt sich hier ein

  • für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres unter Inkaufnahme von Abschlägen ein für eine Hinzuverdienstmöglichkeit oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze auch beim Bezug einer vorzeitigen Altersrente

Leistungsanpassungen verhindern Aushöhlung

Die betriebliche Altersversorgung soll die gesetzliche Vorsorge für den Fall der Erwerbsminderung, des Todes und insbesondere für den Fall des Alters ergänzen, denn in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Einkommen lediglich bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt, so insbesondere oberhalb dieser Grenze ohne eine entsprechende betriebliche Altersversorgung eine Versorgungslücke entsteht. Betriebliche Altersversorgung ist gleichzeitig auch Belohnung für geleistete Arbeit und erbrachte Betriebstreue. In Streitfällen über die Höhe der Versorgung einschließlich Anpassung übernimmt der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte deshalb die Vertretung vor den Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht und setzt sich dafür ein,

  • dass Mitgliederdurch die betrieblichen Leistungen nach Beendigung des aktiven Arbeitslebens einen Ausgleich der Geldentwertungsrate zur Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards erhalten und
  • vor möglichen materiellen Folgen bei Dienstunfähigkeit und Tod geschützt werden.

Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

  • prüft betriebliche Versorgungsleitungen nach Inhalt und Höhe auf Übereinstimmung mit der Zusage des ehemaligen Arbeitgebers oder seines Rechtsnachfolgers nach einem Unternehmensübergang oder nach Insolvenz,
  • wendet sich gegen Bestrebungen von Versorgungsschuldnern gesetzliche Überprüfungsverpflichtungen zu unterlaufen und von der Entwicklung der Geldentwertungsrate abzukoppeln und
  • pocht auf die einheitliche Anwendung von Anpassungsregeln nach den Leistungsordnungen betrieblicher Konditionenkartelle.

Pensionskassen unterliegen nicht dem betriebsrentenrechtlichen Bestands- und ggf. Insolvenzschutz durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG). Gerade in Zeiten unsicherer Entwicklung von kapitalgedeckten Versorgungsansprüchen sollten Sie daher in das System risikogesicherter Systeme einbezogen werden, denn dem Risikogedanken und der Zweck der persönlichen Absicherung sind ggf. einem Kapitalwahlrechtes mit der Möglichkeit sofortigen Verbrauchs oder einer Vererbung bei diesen Formen der betrieblichen Altersversorgung Vorrang zu geben. Alternativ sollten betriebliche Altersversorgungen aufgrund von Pensionskassen gesondert über eine Rückversicherung abgesichert werden, so dass sie im Fall erneuter Bankenkrise unabhängig von Rettungsmaßnahmen der Politik sind.

Angleichung Ostrenten ohne Benachteiligung im Westen

Die Bundesregierung hat die Renteneinheit zwischen „Ost“ und „West“ für das Jahr 2025 in Aussicht gestellt. Voraussetzung für die Umsetzung wird sein, dass dann anstelle der bisherigen unterschiedlichen Lohnsummenentwicklung als Grundlage der Ermittlung der bislang unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte für die westlichen und die östlichen Länder eine einheitliche Lohnsumme gilt.

Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte verbindet damit die Erwartung, dass dies für die westlichen Bundesländer nicht mit einer Aussetzung von Anpassungen verbunden sein wird.

Flexibilisierung von Altersrente und Hinzuverdienst

Das deutsche Alterssicherungssystem ist stabil und die Rentenkasse derzeit gut gefüllt. Reformen in den letzten beiden Legislaturperioden haben dazu beigetragen, die Rente demographie- und zukunftsfest zu machen. Der schrittweise Übergang zur Regelaltersrente mit 67 Jahren ist dafür der richtige Weg. Versäumt worden ist aber  durch Beibehaltung von Hinzuverdienstgrenzen, einerseits den Übergang in den Ruhestand für diejenigen zu erleichtern, die unter Inkaufnahme von dauerhaften Rentenabschlägen eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen, jedoch noch mehr als in einer geringfügigen Beschäftigung tätig sein wollen, andererseits aber auch attraktive Anreize für diejenigen zu schaffen, die länger arbeiten können und wollen und ihnen den längeren Verbleib im Erwerbsleben zu erleichtern.

Nach einer DFK-Umfrage wünschen sich heute bereits 42 % der Fach- und Führungskräfte über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten zu können, wünschen sich aber für die letzten Berufsjahre einen anderen Rhythmus aus Beruf und Freizeit, so dass es keinen Grund für die Aufrechterhaltung der starren Hinzuverdienstgrenzen gibt, die den Bezug einer Vollrente und Weiterarbeit ausschließen sollten.

Eine Lockerung der Hinzuverdienstgrenzen würde Teilzeitarbeit flexibel „kombiniert“ und konkrete Ausgestaltungen bis zur Vollendung der individuellen Regelaltersrente werden. Dies käme auch Menschen in stark belastenden Berufen entgegen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze voll arbeiten wollen oder können, und würde es auch erlauben, für die Zeit des vorzeitigen Rentenbezugs ab Alter 63 ein Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst entweder bis zu einer Höhe des zuletzt erzielten Brutto-Einkommens oder in Höhe des jahresdurchschnittlich nach der individuellen Erwerbsbiographie erzielten Gesamteinkommens zu verdienen und so Rente und Hinzuverdienst in freier Gewichtung miteinander zu verbinden.

Gleiche Rentenbezugsdauer in der Währungsunion

In Deutschland  wurden vom Gesetzgeber bislang Konsequenzen aus der absehbaren und mit der demographischen Entwicklung zusammenhängenden längeren Rentenbezugsdauer von Leistungsempfängern bei gleichzeitig sinkenden Zahl von Beitragszahlern gezogen und die schrittweise Verschiebung der Regelaltersrente mit einem schrittweisen Übergang des Renteneintrittsalters gesetzlich verankert. Nicht alle Länder in der europäischen Union sind dem bislang gefolgt. Daher sollten in der Europäischen Union alle Arbeitnehmer grundsätzlich Rente nach vergleichbarer Lebensarbeitszeit erhalten. Das setzt eine Angleichung der Regelaltersgrenze in den Ländern der Europäischen Union und hier insbesondere in den Ländern der Währungsunion voraus.

Anspruchsvoraussetzungen häufig streitig

Zu entschädigende Folgen versicherter Ereignisse treten oftmals erst nach Eintritt in den Ruhestand hervor, wenn Beeinträchtigungen nach dem Ende belastender beruflichen Tätigkeiten diagnostiziert werden und dann als Versicherungs- bzw. Leistungsfall anzuerkennen sind. Der Verband unterstützt seine Mitglieder hier bei der Feststellung des Ursachenzusammenhanges zwischen beruflicher Exposition am früheren Arbeitsplatz und Gesundheitsschaden und gewährt auch hier Rechtsbeistand vor Sozialgerichten bis zum Bundessozialgericht in Streitsachen mit den Berufsgenossenschaften. Der DFK setzt sich darüber hinaus für die Erhöhung der Jahresarbeitsverdienstgrenzen ein, damit die Unfallrenten in der gesetzlichen Unfallversicherung mit der Lohn- und Gehaltsentwicklung Schritt halten.

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Anika Stritzel

Anika Stritzel

Geschäftsführerin
Rechtsanwältin Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
Als Rechtsanwältin zugelassen seit 2010 Kompetenz Arbeitsrecht und Organvertretungsrecht
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