Argumente für die Abschaffung der Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag

- Kostenersparnis für Unternehmen
Unternehmen könnten kurzfristig Personalkosten senken, da sie den ersten Krankheitstag nicht bezahlen müssten. - Reduzierung von Fehlzeiten
Befürworter argumentieren, dass die Abschaffung die Motivation erhöhen könnte, nur bei tatsächlicher Krankheit zu fehlen, und so die Zahl der Krankmeldungen verringert. - Vermeidung von Missbrauch
Kritiker der bisherigen Regelung befürchten, dass einige Arbeitnehmende den ersten Krankheitstag missbrauchen könnten, beispielsweise für verlängerte Wochenenden. - Anpassung an internationale Standards
In vielen Ländern gibt es keine Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag, was als Argument für eine Angleichung an globale Wettbewerbsbedingungen verwendet wird
Argumente gegen die Abschaffung der Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag
- Erhöhte Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz
Ohne Lohnfortzahlung könnten sich Arbeitnehmer aus finanziellen Gründen gezwungen fühlen, krank zur Arbeit zu kommen, was die Ansteckungsrate im Betrieb erhöhen könnte. - Verschlechterung der Arbeitsmoral
Arbeitnehmende könnten die Maßnahme als mangelnde Wertschätzung empfinden, was die Motivation und Bindung an das Unternehmen negativ beeinflussen könnte. - Geringe Einsparungen für Unternehmen
Studien zeigen, dass der erste Krankheitstag nur einen kleinen Teil der Krankheitskosten ausmacht, weshalb die Einsparungen begrenzt wären. - Soziale Ungerechtigkeit
Arbeitnehmende mit niedrigem Einkommen würden unverhältnismäßig stark betroffen sein, da sie sich den finanziellen Verlust eines Krankheitstags weniger leisten können. - Kontraproduktiv für die Gesundheit
Druck, trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen, könnte zu längeren und schwereren Erkrankungen führen, was langfristig höhere Kosten verursacht. - Rechtliche und tarifliche Konflikte
Die Änderung könnte auf starken Widerstand seitens Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen stoßen, da Lohnfortzahlung ein wichtiger Bestandteil des Sozialschutzes ist.