Damit der Anpfiff am 16. August nicht den Abpfiff zur Folge hat

Nils Schmidt
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstand
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Essen, 15.08.2019 – Der Countdown läuft! Morgen erfolgt der Anpfiff der Saison 2019 / 2020 und die 1. Bundesliga startet mit dem Top-Spiel Bayern München gegen Hertha BSC. Nachdem die 2. Bundesliga bereits begonnen hat, wird ab dem 16. August mit dem Start der 1. Liga „König Fußball“ zu Hause, aber auch am Arbeitsplatz wieder omnipräsent sein.

Der Berufsverband DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte gibt aus diesem Grund den mitfiebernden Arbeitnehmer*innen einige grundlegende arbeitsrechtliche Tipps mit auf den Weg, um arbeitgeberseitige Konsequenzen zu vermeiden.

Auch wenn die meisten Spiele der Bundesliga zwischen Freitagabend und Sonntagnachmittag stattfinden und damit weitgehend außerhalb der Arbeitszeit liegen, sollten Fach- und Führungskräfte, die nicht unbedingt einen „9 to 5“-Job haben, darauf achten, dass die Unterbrechung der Arbeitszeit, um auf dem Handy, Tablet oder Rechner nach Ergebnissen zu schauen, zu Abmahnungen führen kann.

Beispielhaft ist der Fall eines Arbeitnehmers, der während seiner Spätschicht für die Dauer von lediglich 30 Sekunden bis maximal zwei Minuten seinen Dienst-PC eingeschaltet hatte, um nach dem Zwischenstand des Europa-League-Spiels Lokomotive Moskau gegen Fenerbahçe Istanbul zu schauen. Für die Unterbrechung wurde er von seinem Arbeitgeber abgemahnt! In dem Verhalten sah der Arbeitgeber eine „massive Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten“, was auch von dem zuständigen Arbeitsgericht bestätigt wurde.

DFK-Vorstand und Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Schmidt weist darauf hin, dass auch nur eine kurze, unabgesprochene (private) Unterbrechung arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, da die/der Arbeitnehmer*in während dieser Zeit dem Unternehmen nicht zur Verfügung steht. Bevor Sie den Dienstrechner oder mobile Geräte (auch private) während der Arbeitszeit privat nutzen, sollten Sie sich vergewissern, ob der Arbeitgeber diese Handhabe ausdrücklich erlaubt oder aber in der Vergangenheit „ausdrücklich“ geduldet hat.

In Deutschland ist Fußball nicht immer nur ein Spiel. In vielen Unternehmen und bei vielen Kollegen hört bei diesem Thema der Spaß schnell auf und die Toleranz stößt hier an ihre Grenzen. Auch gestandene Fach- und Führungskräfte sind nicht davor gefeit, dass das von ihnen bei diesem Thema erwartete professionelle Verhalten abhanden kommt und sie sich zu Äußerungen oder Handlungen hinreißen lassen, die sie später bereuen.

So auch nach dem jeweiligen Spieltag am Wochenanfang. Gerade in Firmen im Derby-Radius (z.B. Gelsenkirchen u. Dortmund; Köln und Düsseldorf; Hamburg; Berlin) kann es durch das Tragen von Trikots zu (massivem) Ärger mit Anhängern des anderen Vereins kommen. Ob bewusst oder nicht können Provokationen entstehen, die den Betriebsfrieden beeinträchtigen. Manchmal muss es noch nicht mal ein Trikot, T-Shirt oder ähnliches sein: Wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Krawattenfarbe vorgibt, kann diese nicht einfach gewechselt werden. Auch wenn einem BVB-Fan das Königsblau der Firmenfarbe angesichts des Wochenendergebnisse nicht zusagt.

Auch gibt es Unternehmen, in denen schreinartige Wände des jeweiligen Clubs existieren. Erkundigen Sie sich, ob das Tragen von Trikots, das Aufhängen von Postern, Wimpeln oder anderen Devotionalien am Arbeitsplatz gestattet ist und ob dies der unternehmensinterne „Dresscode“ zulässt. Unterlassen Sie es auch Plakate zu entfernen oder zu bemalen. Was als Spaß gemeint ist, kann schnell in eine ernsthafte Situation umschlagen. Sie machen sich abmahnfähig, wenn Ihr Verhalten zur Störung des Betriebsfriedens führt.

Nils Schmidt fasst zusammen, dass das Thema „Fußball“ im Unternehmen schnell in echten Ärger umschlagen kann. „Unnötigen Ärger mit dem Arbeitgeber und Kollegen*innen kann vermieden werden, wenn rechtzeitig Spielregeln festgelegt werden, da auch im Berufsleben aus wiederholten ‚Gelben Karten‘ schnell ‚Rote Karten‘ werden können.“

2019_08_15_PM_DFK.pdf


Bildquelle:
© DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

Nach oben scrollen