Der DFK darf ehrenamtliche Richter*innen für Arbeitsgerichtsbarkeit vorschlagen

Sehr geehrte Mitglieder,

unser Verband gehört zu den vorschlagsberechtigten Organisationen zur Berufung von ehrenamtlichen Richter*innen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Aktuell suchen die folgenden Arbeitsgerichte ehrenamtliche Richter:
Arbeitsgericht Aachen
Arbeitsgericht Düsseldorf
Arbeitsgericht Duisburg
Arbeitsgericht Essen
Arbeitsgericht Hagen
Arbeitsgericht Köln
Arbeitsgericht Münster
Arbeitsgericht Wesel

Als Voraussetzung sollte man die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 25 Jahre alt sein. Für das Amt beim Arbeitsgericht ist es wichtig, dass man nicht zum Kreis der Leitenden Angestellten gehört. Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Auszuge aus dem Arbeitsgerichtsgesetz entnehmen. Wenn Sie Interesse an der Ausübung dieses Amtes haben, bitten wir um Übersendung eines Lebenslaufs bis zum 05.12.2021, der der zuständigen Geschäftsstelle für die Berufung ehrenamtlicher Richter*innen zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser obliegt dann die endgültige Entscheidung über die Berufung. Für Rückfragen oder zur Übersendung des Lebenslaufs nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse borde@dfk.eu.

Ihr

Michael Krekels  
Vorstandsvorsitzender                
Nils Schmidt
Vorstand

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