Die politische Interessenvertretung des DFK

Schwerpunkt Leistungen des Verbandes

Jens Spahn mit Diana Nier
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit DFK-Ressortleiterin Nationale Politik & Public Affairs Diana Nier

Als Berufs- und Interessenvertretung engagiert sich der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte in der deutschen und der europäischen Politik. Dazu gehört auch ein Monitoring aktueller Gesetzesinitiativen und Gesetzgebungsverfahren. Der DFK ist in der öffentlichen Liste der Verbände und deren Vertreter beim Deutschen Bundestag sowie bei der Europäischen Kommission als Interessenvertretung der Fach- und Führungskräfte registriert.

Die politischen Forderungen des DFK orientieren sich an den Beschlüssen der letzten Verbandstage und der Konkretisierung dieser Themen durch Gespräche, Veranstaltungen und Stellungnahmen sowie unsere Vertretung in Berlin und Brüssel.

Aktuelle DFK-Positionen in Berlin

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Brexit-Steuerbegleitgesetz, das Kündigungserleichterungen für bestimmte Risikoträger von Banken vorsieht, hatte sich der DFK mit seiner Stellungnahme deutlich positioniert und diese Position auch in 2019 konsequent vertreten. Der DFK spricht sich weiter klar gegen jegliche Absenkung des Kündigungsschutzes aus.

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 sieht eine deutliche Anhebung der Freigrenzen für die Zahlung des Solidaritätszuschlags ab 2021 vor. Der DFK meldete in seiner Pressemitteilung und Stellungnahme erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an im Hinblick auf den entfallenen Erhebungszweck des Solidaritätszuschlaggesetzes und einer eindeutigen Ungleichbehandlung. Der DFK fordert daher die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2020.

Sebastian Müller mit Nils Schmidt
DFK-Ressortleiter Europapolitik & Public Affairs Sebastian Müller mit DFK-Vorstand Nils Schmidt (rechts) zu Gesprächen mit der EU-Kommission in Brüssel

Der Kompromiss des Koalitionsausschusses der GroKo vom 10. November 2019 zur Grundrente sieht aktuell nur eine Einkommensüberprüfung statt einer Bedürftigkeitsprüfung vor. Dies sehen wir kritisch, da es gilt, die Übervorteilung Nichtbedürftiger zu vermeiden und das zur Verfügung stehende Budget angemessen und bedarfsgerecht zu verteilen. Im Interesse aller Versicherten ist aus Sicht des DFK eine Bedürftigkeitsprüfung unumgänglich und auch sachgerecht.

Aktuell arbeitet das BMAS an einem Gesetzesentwurf zum Recht auf Homeoffice. Hierzu hatte der DFK bereits durch eine Pressemitteilung kritisiert, dass betriebliche Lösungen besser als gesetzliche sind. Der DFK sieht mit einer gesetzlichen Verankerung des Rechts auf Homeoffice vor allem die Gefahr, dass dann betriebliche Reglungen zukünftig unterbleiben und Arbeitgeber eher abwarten, ob Mitarbeiter den Anspruch geltend machen.

Der aktuelle Betrag von maximal 360 € pro Jahr, den ein Arbeitgeber heute seinem Mitarbeiter im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung steuer- und sozialabgabenfrei überlassen kann, ist unzureichend. Die Erhöhung auf 720 € findet sich nun im Kompromiss des Koalitionsausschusses der GroKo vom 10. November 2019 und ist ein erstes wichtiges Signal. Für den DFK ist dieser Höchstbetrag jedoch noch nicht ausreichend und er fordert, sich an europäischen Ländern, wie etwa Österreich mit einem Höchstbetrag von 3.000 €, zu orientieren.

Der DFK sieht die sogenannte Flexi-Rente als wichtigen Schritt in Richtung eines selbstbestimmten Arbeitslebens. Die Anrechnung von Hinzuverdienst führt jedoch zu einem Ruhen der gesetzlichen Rente in Höhe von einem Drittel oder richtet sich künftig nach 40 % des konkreten Hinzuverdienst es im Einzelfall. In beiden Fällen wird keine gesetzliche Rente in voller Höhe bezogen, so dass der betriebliche Teil der Altersversorgung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ruht. Die Attraktivität der Flexi-Rente muss aus Sicht des DFK jedoch erhöht werden, indem z.B. die Regeln der Anrechnung des Hinzuverdienstes nachgebessert werden. Außerdem darf der Bezug der Flexi-Rente keine negativen Auswirkungen auf die Betriebsrente haben.

Aktuelle DFK-Positionen in Brüssel

Insgesamt hat die letzte Kommission nicht genug getan, Veränderungen in der Arbeitswelt mit ihren EU-Initiativen zum Positiven zu beeinflussen, wie insbesondere bei den Themen der Gestaltung der zukünftigen Arbeitsbedingungen, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, der Bildungsförderung, Chancengleichheit, lebenslanges Lernen. Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Fach- und Führungskräfte sind immer öfter grenzübergreifend– dazu braucht es auch grenzübergreifende Regelungen.

Europa muss es um eine Aufwärtskonvergenz gehen –also eine Anpassung der sozialen Rechte nach oben. In Staaten, in denen die sozialen Rechte weniger gut ausgeprägt sind, muss eine Anhebung erfolgen. Der DFK steht dafür, dass es keinesfalls zu einer Angleichung nach unten kommen darf. Aus Sicht des DFK muss es Referenzkriterien und Good Practices geben, um eine Angleichung nach oben sicherzustellen und jedem Wettbewerb nach unten entgegenzuwirken.

Die Sicherung der deutschen Mitbestimmung ist ein Kern der politischen Arbeit des DFK. Es hat sich gezeigt, dass die negativen Veränderungen im Hinblick auf die Mitbestimmung in unterschiedlichsten Formen und mit ganz unterschiedlichen Anlässen erfolgen. Im Zuge der Verhandlungen zum Gesellschaftsrechtspaket wurde ausführlich über Verbesserungen der Mitbestimmungsmöglichkeiten im europäischen Gesellschaftsrecht diskutiert. Alle Verbesserungen sind bislang aber unter dem Strich gescheitert. Der DFK fordert: Die Kommission muss aktiv werden und beispielsweise eine Richtlinie mit Mindeststandards der Mitbestimmung von Arbeitnehmern auf europäischer Ebene vorschlagen.

Auch in Sachen Europarente hat der DFK gegenüber der Kommission Stellung genommen. Dem Vorteil einer Portabilität bei einem Umzug innerhalb der EU mit der Einsparung von Kosten stehen aus Sicht des DFK die Unklarheit gegenüber, ob tatsächlich kostengünstige und langfristige, vor allem aber auch renditeträchtige, Anlagen angeboten werden. Vor allem ist nach Sicht des DFK offen, wie die Einkommen aus Europa-Renten zu behandeln sein werden. Die Europarente geht damit an den Bedürfnissen der Realität vorbei.

Aktuell hat die EU-Kommission einen Expertenrat „High Level Expert Group“ damit beauftragt, Ethik-Richtlinien für KI-Systeme zu erstellen. Ein erster Entwurf ist kürzlich veröffentlicht worden. Dieser wird gerade in der Praxis getestet. Die Richtlinie und die weitere Ausgestaltung werden gerade im Hinblick auf die Zukunft der Arbeitswelt zu begleiten und mitzugestalten sein.

Die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung ist auch auf europäischer Ebene ein zentrales Anliegen des DFK. Deutschland hat in diesem Punkt massiven Aufholbedarf – die EU-Kommission hat zwar eine Initiative gestartet, um einheitliche Regelungen für die gesamte EU auf diesem Gebiet zu schaffen, aber Fortschritte sind nicht zu erkennen. Der DFK steht dafür, eine Best-Practice-Untersuchung auf EU-Ebene anzustellen, um darauf aufbauend vorzugsweise dann auch EU-weit die besten Bedingungen für die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern an ihren Unternehmen zu schaffen. Die Schlechterstellung deutscher Arbeitnehmer in Europa muss ein Ende haben.

Ob die Gründung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) wie teilweise befürchtet nur teure Parallelstrukturen und neue Bürokratie schafft oder aber wie geplant die Mobilität der europäischen Arbeitnehmer fördert, bleibt offen. Der DFK sieht in einer solchen Behörde viele Vorteile, fordert aber auch eine klare Aufgabenzuweisung und die Vermeidung zusätzlicher Bürokratie, um eine echte Erleichterung von grenzüberschreitender Mobilität, mehr Transparenz für Fach- und Führungskräfte beim Schritt ins europäische Ausland sowie die Bekämpfung insbesondere grenznahen Lohn- und Sozialdumpings zu erreichen.

dn/mü


Bildquellen: © DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

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