Ende der Doppelbesteuerung von Renten!?

DFK und DIA im Dialog mit Heinrich Braun und Markus Herbrand, MdB

Michael Krekels
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstandsvorsitzender
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Essen, 26.02.2021 – Alle Diskussionsteilnehmer waren sich einig: Die Doppelbesteuerung der Renten liegt auf der Hand! Daher muss ein Vorläufigkeitsvermerk für die noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide aufgenommen werden. Es muss außerdem eine Beweislastumkehr dergestalt erfolgen, dass nicht mehr die Rentenbezieher die Doppelbesteuerung nachweisen müssen.

Der DFK- Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. und das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) haben gestern in einer Online-Diskussion des DFK-Netzwerks 60+ zum Thema „Einfach mal doppelt besteuert- Wie wird der Bundesfinanzhof entscheiden?“ gemeinsam mit dem Steuerberater Heinrich Braun und Markus Herbrand, Obmann der FDP im Finanzausschuss, über die aktuell gesetzliche und rechtliche Situation diskutiert.

Das Thema ist topaktuell und die Resonanz auf den Online-Dialog mit den Steuerberatern Heinrich Braun und Markus Herbrand, MdB und FDP-Obmann im Finanzausschuss, war entsprechend groß. Braun sieht in der 2005 beschlossenen „nachgelagerten Besteuerung“ von Renten eine finanzielle Doppelbelastung von Millionen Rentner*innen und darin einen unhaltbaren Zustand.

„Eine Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig!“, mahnt DFK-Vorstandsvorsitzender Michael Krekels. „Das Bundesverfassungsgericht hat damals dem Gesetzgeber klar aufgegeben, dass keine doppelte Besteuerung erfolgen darf und daran muss sich jede gesetzliche Regelung, auch die in 2005 beschlossene nachgelagerte Besteuerung, messen lassen“, so Krekels weiter.

Derzeit verlangen die Finanzämter von den Rentenbeziehenden, dass sie den Nachweis einer Doppelbesteuerung und die Belege selbst erbringen müssen.

Daran setzt der FDP-Antrag im Bundestag an, den Markus Herbrand, in der Diskussion vorstellte. Der Antrag sieht u.a. eine sog. Beweislastumkehr zugunsten der Rentenbezieher vor.

Aus Sicht von Heinrich Braun werden Rentenbeziehende ab 2005 schrittweise mit einer zusätzlichen Steuerlast benachteiligt. Hierbei verweist er auf entsprechende Tabellen, die dies aus – und nachweisen.

Eine höchstrichterliche Entscheidung durch den Bundesfinanzhof wird für das 2. Quartal 2021 erwartet. Weitere finanzgerichtliche Verfahren liegen bereits in der Pipeline. Alle Beteiligten in der Diskussionsrunde waren sich einig, dass für Rentenbeziehende bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ein Vorläufigkeitsvermerk auf den Steuerbescheiden der Finanzämter notwendig ist. „Wir fordern den Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Sinne der Steuergerechtigkeit zum Handel auf! Die Finanzverwaltung ist aufgefordert hiermit die verfassungsgemäßen Rechte der Steuerpflichtigen zu wahren. Anderenfalls riskiert sie eine Flut von Einsprüchen“, so Fabian Dittrich, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge.

Interessant war, dass ca. 95% der rund 360 Teilnehmenden in einer Umfrage während der Diskussion angaben, bislang keinen Einspruch gegen ihre Steuerbescheide eingelegt zu haben. Es ist daher den Betroffenen dringend zu empfehlen, Einspruch gegen noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide einzulegen. Der DFK – Verband für Fach und Führungskräfte hilft hier seinen Mitgliedern und stellt Mustereinsprüche zur Verfügung.

„Nur wer die Bestandskraft der Steuerbescheide durch einen Einspruch verhindert und hier das Einspruchsverfahren betreibt, kann dann von positiven Urteilen des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts profitieren“, so Michael Krekels.

Der Gesetzgeber ist ebenfalls nun in der Pflicht zu handeln.

Die Pressemitteilung als Download:

2021_02_26_PM_DFK.pdf

Nach oben scrollen