Equal-Pay- Day:
DFK fordert mehr Transparenz und Entgeltgleichheit beim Gehalt!

Essen, 07.03.2023 – DFK kritisiert am heutigen Equal Pay Day die nach wie vor bestehenden Gehaltsunterschiede sowie die Tabuisierung des Verdienstes in Deutschland.

Der Equal Pay Day steht symbolisch für den bestehenden geschlechterspezifischen Entgeltunterschied, den sog. Gender Pay Gap.

Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. setzt sich seit langem für mehr Lohngerechtigkeit ein und hat in den deutschen wie europäischen Gesetzgebungsverfahren, etwa zum Entgelttransparenzgesetz oder zur „Fair Pay“-Richtlinie der EU- Kommission klare Position bezogen.

Der DFK hatte im letzten Jahr 200 Arbeitsverträge von Konzernen, aber auch kleineren und mittleren Unternehmen überprüft und festgestellt, dass in mehr als der Hälfte (53 %) der Verträge Stillschweigeklauseln zur Vergütung verankert waren.  

Damit bleibt das Gehalt und die Gehaltshöhe in Deutschland weiterhin ein Tabu!

Michael Krekels
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstandsvorsitzender
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2023, AZ:  8 AZR 450/21  bestätigt die Forderung des DFK, keine Entgeltdiskriminierung zuzulassen. Im entschiedenen Fall waren keine objektive Gründe für eine unterschiedliche Bezahlung gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit gegeben, sondern das bessere Verhandlungsgeschick des Arbeitskollegen.

„Die Entscheidung setzt allerdings da an, wo viele Arbeitnehmende schon vorher in der Praxis scheitern. Denn um Entgeltgleichheit einzufordern, muss ich erst einmal wissen, was mein/e Arbeitskollege/in bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit verdient“, stellt Michael Krekels, DFK-Vorstandsvorsitzender, fest.  „Das Gehalt darf daher kein Tabu mehr sein“ so Krekels weiter.

Der DFK fordert hier der Gesetzgeber auf, das Entgelttransparenzgesetz nachzubessern und bestehende gesetzliche Hemmschwellen abzubauen. So sollte der Schwellenwerte nach § 12 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz abgeschafft werden, um allen betroffenen Arbeitnehmenden einen Auskunftsanspruch nach § 10 Entgelttransparenzgesetz zu ermöglichen.

„Das Entgelttransparenzgesetz spielt in der betrieblichen Praxis leider keine nennenswerte Rolle, da sich die Wenigsten trauen, den Auskunftsanspruch geltend zu machen oder der Anwendungsbereich des Gesetzes gar nicht gegeben ist“, bilanziert Diana Nier, DFK-Juristin und Ressortleiterin Nationale Politik & Public Affairs.

Leitenden Angestellten muss es ebenfalls möglich sein, sich mit ihrem Auskunftsanspruch an den Sprecherausschuss zu wenden. Es bedarf daher eines gesetzlichen Pendants zu § 14 Entgelttransparenzgesetz.

„Es ist weder nachvollziehbar noch gerecht, dass Mitarbeitende mit ihrem Auskunftsverlangen an den Betriebsrat herantreten können und dieser dies dann anonymisiert dem Arbeitgeber weiterleitet, während Leitende Angestellte, trotz bestehendem Sprecherausschuss, sich selbst und direkt an den Arbeitgeber wenden müssen“, erklärt Nier.

Transparenz ist der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur Entgeltgleichheit. Hier sind sowohl Arbeitgeber wie auch der Gesetzgeber gefordert.

Die Pressemitteilung als Download:

2023_03_07_PM_DFK.pdf

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