Ihr Partner auch im Ruhestand

Schwerpunkt Leistungen des Verbandes

Es gibt viele Gründe, gerade nach dem Eintritt in den Ruhestand Mitglied zu bleiben – oder zu werden, denn der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte unterstützt – neben der gesellschafts- und steuerpolitischen Interessenvertretung – seine Mitglieder in allen Versorgungsfragen sowohl hinsichtlich ihrer Ansprüche aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und ihrer Belange gegenüber den Trägern der betrieblichen Altersversorgung als auch bei Auseinandersetzungen mit gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen.

Auch im Ruhestand braucht man Unterstützung

Ein besonderer Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit den Versorgungsämtern in Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, in denen eine sachgerechte Einstufung verweigert wird und dann streitig durchgesetzt werden muss. So ist und bleibt der Verband Ansprechpartner für seine Mitglieder auch nach Eintritt in den Ruhestand in allen rechtlichen Angelegenheiten, die die Versorgung aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis oder aus dem System der gesetzlichen Sozialversicherungen betreffen.

Beratung und Vertretung in rechtlichen Fragen

Schwerpunkte bieten hier Beratungsleistungen und juristische Vertretung bei Überprüfung und Anpassung betrieblicher Versorgungsleistungen, also hinsichtlich Festsetzung, Neuberechnung und Auszahlung von Betriebsrenten. Darüber hinaus setzt sich der DFK ein für die kontinuierliche Weiterentwicklung der gesetzlichen und betrieblichen Leistungssysteme aufgrund sich verändernder und unveränderter Rahmenbedingungen der Alterssicherung. Der Verband bietet somit Beratung und Vertretung in allen Fragen der Alterssicherung, beispielsweise bei Streitigkeiten über die Rentenhöhe mit den Rentenversicherungsträgern oder gegenüber den Leistungsträgern der gesetzlichen Pflegeversicherung, indem die Ergebnisse von Pflegegutachten überprüft und für die richtige Anwendung der Bewertungsmaßstäbe gesorgt wird, um gegebenenfalls die Voraussetzungen für eine Höherstufung mit dem Ziel einer Verbesserung des Leistungsumfanges zu erreichen.

Fragen zur Rente?

Spezialisierte Volljuristen des Verbandes überprüfen die Berechnungsgrundlagen von Rentenbescheiden, vertreten die Interessen von Mitgliedern bei Verstößen bereits in Widerspruchsverfahren, übernehmen in Streitfällen Rechtsbeistand zur Klärung von Ansprüchen vor den jeweils zuständigen Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und geben Hinweise zur Abfassung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Netzwerk schafft Rückhalt

Über das juristische Leistungsangebot hinaus versteht sich der DFK als Netzwerk von Gleichgesinnten. Über bundesweite Regionalgruppen werden daher Mitwirkungsmöglichkeiten sichergestellt und neben interessanten Exkursionen auch spannende Vorträge und Treffen organisiert. In diesem Zusammenhang gibt es in vielen Regionalgruppen auch Angebote speziell für Mitglieder im Ruhestand, die sich mit ihren Veranstaltungsprogrammen konkret Ruheständlern widmen und ihnen individuelle Möglichkeiten für eine optimale Gestaltung dieses Lebensabschnittes aufzeigen.

Fazit

Nach Eintritt in den Ruhestand ist der DFK somit Plattform zur Information und Unterrichtung über aktuelle Entwicklungen in Politik und Gesellschaft. Hier setzt sich der Verband

  • für die Beibehaltung des Beitragsäquivalentes für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • für die schnellstmögliche Angleichung der Ostrenten an die Bewertung im Westen und
  • für die regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Betriebsrenten ebenso ein wie
  • für eine effizientere und von unnötigem Verwaltungsaufwand befreite bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kranken- und Pflegeversicherung.

Darüber hinaus werden Mitglieder bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen – sei es gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber, gegenüber den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherungen oder gegenüber den Versorgungsämtern – unterstützt. Wer hier seine Ansprüche selbst verfolgt, merkt oft, dass er mit Grenzen und Einschränkungen konfrontiert wird, deren Rechtmäßigkeit er allein nicht nachvollziehen kann. Hier ist es gut, den Verband auch im Ruhestand als Partner zu haben.

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Bildquelle: © DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

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