Der juristische Service kann mehr!

Schwerpunkt Leistungen des Verbandes

Wenn man Mitglieder über die Leistungen des Verbandes befragt, wird an erster Stelle immer der juristische Service des Verbandes genannt. Wenn man dann aber weiter fragt, was sich hierhinter verbirgt, und wenn man die Vorstellungen der Mitglieder abfragt, kommen bereits weniger aussagekräftige Antworten. Formulierungen wie: „Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder kostenfrei in allen Lebensphasen rund um den Beruf und die Karriere“, oder: „Unsere Anwälte beraten Sie im Hintergrund, verhandeln mit dem Arbeitgeber und erstreiten vor Gericht Ihre Rechte“, beinhalten bereits viel. Dennoch kann der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte noch viel mehr!

Die beim Verband angestellten Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht sind alle Rechtsanwälte bzw. Syndicusanwälte und Experten in ihren jeweiligen Bereichen. Die Rechtsberatung des DFK umfasst alle Facetten des Arbeitsrechts und des Sozialrechts, die einen Bezug zu der Tätigkeit als Fach- und Führungskraft haben. Aber auch im Bereich des Steuerrechts und des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts erhalten Sie Hilfe und Beratung, wenn ein Bezug zur Beschäftigung gegeben ist und keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt.

Konkrete Hilfe in komplizierten Situationen

Besonders und gerade in Situationen, in denen es „brenzlig“ wird, ist der DFK für seine Mitglieder da. Beispiel gefällig? Kündigung oder „nur“ Aufhebungsvertrag? Die spezialisierten Anwälte des DFK prüfen, helfen und verhandeln (nach). Das kann auch die Vertretung in einem Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten bedeuten – oder mehr, wenn es notwendig sein sollte, denn IHR Interesse und Ihr gutes Recht stehen im Vordergrund. Auch das muss man wissen: Mit Hilfe des juristischen Service konnten Kündigungen o.Ä. in der Vergangenheit schon abgewendet werden, weil durch die Beratung passende Informationen zur richtigen Zeit vorlagen. Das kann keine Rechtschutzversicherung leisten.

Natürlich setzt der juristische Service des DFK aber auch schon weit vorher an. Beispiel neuer Arbeitsvertrag: Verträge werden geprüft, Klauseln erklärt und konkrete Vorschläge gemacht, für Verbesserungen zugunsten des Mitgliedes. Damit bei der Unterschrift des Arbeitsvertrages das gute Gefühl bleibt, das Richtige getan zu haben. Gleiches gilt auch für Betriebsübergangsschreiben, Arbeitszeugnisse, und vieles mehr.

An später denken Auch wenn es am Anfang des Berufslebens unwichtig erscheint, ist die besondere Expertise des DFK-Bereichs der betrieblichen Altersversorgung ein Garant dafür, sich als Mitglied bei diesem Thema keine Sorgen machen zu müssen. Viele, die aus dem Berufsleben ausscheiden, wissen diese Leistungen zu schätzen. Denn neben der Überprüfung von Erstberechnungen und das Nachhalten von Anpassungsverpflichtungen erstreiten die Anwälte des DFK zur Not das, was Ihnen zusteht. Große Erfolge, wie derjenige beim Biometrischen Faktor des Essener Verbandes, sind keine Einzelfälle und verbessern die Werthaltigkeit von Betriebsrenten.

Doch auch jenseits des Arbeitsrechts, etwa im Sozialrecht, ist der DFK mit großer Erfahrung unterwegs. Ob gesetzliche oder private Krankenkasse (und dortige Beiträge oder Erstattungsverfahren) oder Rentenver- sicherung und die Überprüfung von Rentenbescheiden: Der DFK mit seiner Expertise prüft, hilft und setzt sich für seine Mitglieder ein. Auch Themen zur Pflegeversicherung oder des Arbeitslosengeldes sind Gebiete, in denen die Verbandsjuristen Sie beraten und nötigenfalls auch gerichtlich vertreten.

Auch in vielen weiteren Fragen gibt es guten Rat und wichtige Tipps. Etwa im Steuerrecht, was beispielsweise die Versteuerung eines Dienstwagens oder die Kosten für eine Outplacementberatung als Werbungskosten anbelangt. Apropos Werbungskosten: Wussten Sie eigentlich, dass Sie den Mitgliedsbeitrag als Werbungskosten absetzen können, und dies, auch wenn Sie bereits pensioniert sind? Doch die Hilfe des DFK endet nicht an dieser Stelle. In seltenen Fällen kommen Mitglieder auch mit Problemen, die die persönliche Existenz bedrohen. So etwa, wenn es um das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht geht. Auch hier lässt Sie der DFK nicht im Regen stehen (solange kein vorsätzliches Verschulden vorliegt) und hilft, vertritt vor Gericht und berät. Ähnliches gilt ebenso für Geschäftsführer und Vorstände.

lle diese Leistungen einen „Service“ zu nennen ist vielleicht untertrieben. Sicher ist aber, dass die Mitglieder auf all diese beruflichen Situationen mit dem Verband bestens vorbereitet sind. Denn der DFK kann mehr.

Weitere Beispiele für die Leistungen des DFK finden Sie in diesem Heft. Ebenso finden Sie ein konkretes Beispiel für den juristischen Service mit dem Bericht eines Mitgliedes auf Seite 6. Weitere Infos zum Unterschied zwischen dem DFK und einer Rechtsschutzversicherung sind auf Seite 4. Bei allen Fragen erreichen Sie den DFK unter info@dfk.eu.

Nach oben scrollen