„ … aber bis heute Abend“

Rechtsanfragen an den Verband

von Nils Schmidt, Vorstand DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

Unsere Anwälte an Ihrer Seite

Dringende Dinge, Dinge, die dringend sind, machen sich wichtig, obwohl sie nicht wichtig sind. Was dringend ist, ist lange noch nicht wichtig! Flink, flink, wie der Blitz, ich sprinte mit allem mit. Mit Antrieb, was treibt uns an, was treibt uns an den Rand des Schlappseins, langsam mach ich schlapp. Zügig macht müde …
(aus „Langsam, langsamer“ von Balbina)

Passende Zeilen aus einem passenden Lied, dass ich aus gegebenem Anlass zitiert habe.

Seit einiger Zeit wird ein Großteil der Rechtsanfragen, die überwiegend direkt im Backoffice auflaufen, als „eilig“, „dringend“ oder sogar „sehr eilig“ gekennzeichnet. Was früher eher die Ausnahme war, ist aktuell zum Standard geworden. Für die Jurist*innen des Verbandes bedeutet ein solcher Hinweis auf der Anfrage, dass der Bearbeitung höchste Priorität eingeräumt wird/eingeräumt werden muss. Andere Rechtsfälle in der Bearbeitung werden zurückgestellt, was wiederum zum Unmut der betroffenen Mitglieder führt, die ebenfalls auf einen Rechtsrat gewartet haben.
Leider stellt sich in einer Vielzahl der entsprechend gekennzeichneten Anfragen heraus, dass die Bearbeitung weder dringend noch eilig und schon gar nicht sehr eilig war.

Dringlichkeit selbstverschuldet?!

Besonders ärgerlich für alle Beteiligten ist aber, wenn nach dem Telefonat oder der Durchsicht der Dokumente festgestellt wird, dass die zeitliche Bedrängnis teilweise selbst herbeigeführt wurde, da der am nächsten Tag zu unterschreibende Arbeitsvertrag bereits viele Tage (und manchmal sogar Wochen) vorlag und erst am Tag vor Ablauf der Unterzeichnungsfrist beim DFK zur Überprüfung eingereicht wurde. In Extremfällen ging der Vertrag morgens um 9:00 Uhr ein mit der Bitte, diesen bis spätestens 12:00 Uhr durchgesehen zu haben.

Zur vermehrten Adrenalinausschüttung kommt es aber, wenn Kündigungsschreiben erst am letzten Tag der Klageeinrichtungsfrist (interessanterweise liegt diese oftmals an einem Freitag) bei uns eingereicht werden. Im konkreten Fall ging von einem Mitglied per E-Mail der Hinweis ein, dass ihm vor drei Wochen gekündigt wurde. Leider war weder das Kündigungsschreiben beigefügt noch war das Mitglied telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Guter Service braucht Zeit

Liebe Mitglieder, gerade die Erstellung von Klageschriften benötigt Zeit. Diese fehlt uns aber, wenn wir nur wenige Stunden an einem durchgeplanten Arbeitstag zur Verfügung haben. Das gesamte Team des DFK macht alles in seiner Macht Stehende möglich, um die Mitglieder bestmöglich und auf einem hohen juristischen Niveau zu beraten und zu vertreten. Solch eine Rechtsberatung oder -vertretung kann jedoch nur stattfinden, wenn den Verbandsjurist*innen ausreichend Zeit für die Bearbeitung zur Verfügung steht und gewährt wird.

Unser Anspruch ist nicht die Rechtsberatung „von der Stange“. Wir möchten Qualität bieten, die aber auch Zeit für Recherche, Überlegungen und Ausarbeitung erfordert. Und auch der Arbeitstag unserer Mitarbeiter*innen hat irgendwann ein verdientes Ende, um am nächsten Tag wieder für unsere Mitglieder da sein zu können.

Überlegen Sie daher bitte, ob Ihre Angelegenheit wirklich „dringend“ oder „(sehr) eilig“ ist, bevor Sie dies mitteilen, und reichen Sie Unterlagen, die geprüft werden sollen, mit entsprechendem Vorlauf ein. Warten Sie bitte nicht bis zum letzten Zeitpunkt. Sie tun sich und uns einen großen Gefallen. Und haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass die Jurist*innen des DFK nicht 24/7 zur Verfügung stehen können. Terminbitten morgens um 7:00 Uhr oder Rückrufwünsche ab 21:00 Uhr, am Wochenende, an Feiertagen oder während des Urlaubs der Anwältin/des Anwalts müssen wir ablehnen.

Im Namen der Mitarbeiter*innen des DFK möchte ich mich für die Rücksichtnahme bedanken!


Bildquelle: © DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

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