Mehr Geld für langjährige Beitragszahler

Grundrente

Pixabay © Wir sind klein
Die Lebensleistung langjährig Versicherter soll gewürdigt werden
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Wer lange gearbeitet und – anders als die meisten Selbstständigen – in das gesetzliche Rentensystem eingezahlt hat, soll im Alter mehr zum Leben haben als die Sozialhilfe, auf die beispielsweise Gewerbetreibende ohne Beitragsleistung zur Altersvorsorge im Ruhestand häufig angewiesen sein werden. Mit dieser Intention hat die Bundesregierung Mitte Februar einen Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet und das Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten „Grundrente“ eingeleitet, mit der die Ansprüche von Versicherten mit geringem Alterseinkommen aufgestockt werden. Die große Koalition erkennt so das Grundprinzip an, dass sich Leistung lohnen und die Lebensleistung langjährig Versicherter respektiert werden soll. Dieses Vorhaben wird von den Regierungsparteien seit Langem verfolgt. Unter der Überschrift „Altersarmut verhindern – Lebensleistung würdigen“ hatten CDU/CSU und SPD bereits 2013 in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode verabredet: „Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Rente auszahlen. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen.“ Seither sind CDU/CSU und SPD zweimal wiedergewählt worden, so dass die Einführung der „Grundrente“ in der 20. Legislaturperiode offenbar gesellschaftlich gewollt und mehrheitlich unterstützt wird. Nach aktuellem Entwurf haben CDU und CSU bei der Umsetzung verhindert, dass die Grundrente unabhängig von der Bedürftigkeit geleistet wird. Längst sind dafür aber noch nicht alle offenen Fragen geklärt. Das gilt zum einen zur Finanzierung der Mehrleistungen, von denen ab 2021 nach vorläufigen Schätzungen rund 1,3 Mio. Versicherte profitieren sollen: Die nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium dafür vorgesehenen Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer sind noch nicht gesichert, denn es ist gut möglich, dass die Einnahmen nicht oder nicht rechtzeitig fließen. Zum anderen werden auch Bedenken der Deutschen Rentenversicherung zu beachten sein, der künftig die Prüfung der Einkommenshöhe obliegen soll. Sie erfolgt bisher im Rahmen der Gewährung von Sozialleistungen auf kommunaler Ebene und soll – künftig beim Versicherungsträger angesiedelt – dort zu einem Verwaltungsaufwand führen, der nach vorläufiger Schätzung Kosten von mehr als ein Viertel der Leistungsausgaben für die Betroffenen verursachen soll. Die Frage ist, ob das nicht auch mit etwas weniger Bürokratie geht.

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