Mitgliedschaft im DFK ist bares Geld wert!

Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Arbeitsrecht

Ein Rechtsstreit ohne Unterstützung des DFK kann sehr teuer werden

Eine Kernkompetenz unseres Verbandes, des DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte, die unseren Mitgliedern kostenfrei zugute kommt, ist die Rechtsberatung und juristische Interessenvertretung. Unser juristischer Service erfolgt durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, die unsere Mitglieder in allen Berufsbelangen beraten und vertreten (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Bußgeldverfahren, Strafverfahren). Zu unserer Rechtsberatung gehört dabei nicht nur die gerichtliche Vertretung im Rechtsstreit durch alle Instanzen, sondern auch und insbesondere die vorbeugende, rechtliche Beratung und Information sowie die außergerichtliche Vertretung und Unterstützung unserer Mitglieder. Eine Mitgliedschaft in unserem Verband zahlt sich daher aus.

Für das Klientel der Fach- und Führungskräfte ist gerade die präventive rechtliche Betreuung sehr wichtig und ist häufig der Schlüssel für eine positive Karriereentwicklung. Lange Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber schaden einer Karriere und können sich auch in der Branche herumsprechen. Aber es gibt gerade auch viele Fälle, die nur durch eine gerichtliche Vertretung gelöst werden können. Allein in den letzten Jahren hat sich vermehrt gezeigt, dass auch Arbeitgeber im Bereich der Fach- und Führungskräfte Entscheidungen über den Gerichtsweg beanspruchen und dass die Gangart hier härter geworden ist.

Wie teuer eine arbeitsgerichtliche Streitigkeit normalerweise ist und welche Vorzüge unser Verbandsrechtsschutz außerdem bietet, verdeutlicht der nachfolgende Artikel.

Was kostet ein Anwalt?

Grundsätzlich berechnen sich die Kosten anwaltlicher Tätigkeit nach dem so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach den darin enthaltenen Gebührentatbeständen erhält der Anwalt für bestimmte Tätigkeiten ein bestimmtes Honorar. Die Gebühren wiederum richten sich nach dem Streitwert, welcher vom Arbeitsgericht festgesetzt wird. Bei Zahlungsklagen (z.B. Klage gegen den Arbeitgeber auf Zahlung eines Monatsgehaltes in Höhe von 9.000 €) beträgt der Streitwert die Höhe des eingeklagten Betrages (9.000 €). In Kündigungsschutzverfahren wird der Streitwert in der Regel auf drei Brutto-Monatseinkommen (3 x 9.000 € = 27.000 €) festgesetzt. Weitere Anträge, wie zum Beispiel ein Weiterbeschäftigungsantrag oder ein Antrag auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses, erhöhen den Streitwert jeweils bis zu einem Bruttomonatsgehalt oder mehr. Auch wird im Rahmen der Festsetzung eines Streitwertes häufig ein sogenanntes durchschnittliches Gehalt festgesetzt. Dieses berücksichtigt sodann die variable Vergütung und andere entgeltliche Vorteile wie etwa einen Dienstwagen. Ein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt in Höhe von mindestens 9.000 € pro Monat ist daher ein realistischer Wert.

Alternativ – in spezialisierten Anwaltskanzleien jedoch die Regel – bestehen immer mehr Rechtsanwälte darauf, sogenannte Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Insbesondere im Bereich der Arbeitgebervertretungen und der juristischen Begleitung von Fach- und Führungskräften ist eine sogenannte Honorarvereinbarung auf Stundenbasis mittlerweile die Regel. Die inhaltliche Ausgestaltung der Vereinbarung kann dabei variieren. So kann etwa eine Stundenvereinbarung oder auch ein Pauschalbetrag vereinbart werden. Welche Alternative für den Mandanten im Einzelfall günstiger ist, muss im Vorfeld genau abgewogen werden. Dabei ist zu bedenken, dass sich ein durchschnittlicher Stundensatz nicht unterhalb von 250 € bewegt. Bei spezialisierten Kanzleien und in Großstädten vervielfacht sich dieser Satz sehr schnell auf mehr als das Doppelte. Je nach Umfang kann dabei allein die Sichtung der Unterlagen mehrere Stunden in Anspruch nehmen, von der Bearbeitung ganz abgesehen. Schon dabei laufen die Gebühren auf. Im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen dann vielfach Schriftsätze im Bereich von 15 bis 30 Seiten zustande, deren Erstellung und Lesung bereits eine Vielzahl an Stunden bedeutet. Dazu kommen dann noch die Gerichtskosten.

Beispiel für die Kosten eines Arbeitsrechtsstreits im Urteilsverfahren (RVG)
(Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers, 9.000  €  Monatseinkommen, Streitwert: 27.000  € )

Gerichtskosten gemäß 
Gerichtskostengesetz i.V.m.
Kostenverzeichnis (KV)
Rechtsanwaltsgebühren gemäß 
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz i.V.m. 
Vergütungsverzeichnis (VV)
Gesamt
1. Instanz, 
Arbeitsgericht
2,0 Gebühren
Nr. 8210 KV
812,00  €
1,3 Verfahrensg. Nr.3100 VV 
1,2 Terminsg. Nr.3104 VV  
Postpauschale Nr.7002 VV 
19 % Umsatzst. Nr. 7008 VV 
Gesamt: 
1.121,90  €
1.035,60  €
20,00  €
413,73  €
2.591,23  €
3.403,23  €
Berufung, 
Landesarbeitsgericht
3,2 Gebühren
Nr. 8220 KV
1.299,20  €
1,6 Verfahrensg. Nr. 3200 VV
1,2 Terminsg. Nr. 3202 VV
Postpauschale Nr.7002 VV
19 % Umsatzst. Nr. 7008 VV
Gesamt: 
1.380,80  €
1.035,60  €
20,00  €
462,92  €
2.899,32  €
4.198,52  €
Revision, 
Bundesarbeitsgericht
4,0 Gebühren
Nr. 8230 KV
1.624,00  €
1,6 Verfahrensg. Nr. 3206 VV
1,5 Terminsg. Nr. 3210 VV
Postpauschale Nr.7002 VV
19 % Umsatzst. Nr. 7008 VV
Gesamt: 
1.380,80  €
1.294,50  €
20,00  €
512,10  €
3.207,40  €
4.831,40  €
1.-3. Instanz3.735,20  €Eigene Anwaltskosten8.697,95  €
Kosten des gegnerischen
Rechtsanwalts im Falle der Niederlage
6.106,72  €18.539,87  €

Endet der gerichtliche Prozess durch einen Vergleich, werden die Kosten der weiteren Instanzen (Berufungs- oder Revisionsinstanz) eingespart. In diesem Fall erhöht sich der Streitwert jedoch mitunter erheblich. Die Höhe der vereinbarten Abfindungszahlung spielt dabei zwar keine Rolle, da Abfindungszahlungen für die Bewertung des Streitwertes außen vor gelassen werden. Regelungen zum Zeugnis oder zur Weiterbeschäftigung wie auch Streitigkeiten über die Höhe von Bonuszahlungen und etwaigen Schadensersatzforderungen können jedoch sich sehr wohl streitwerterhöhend auswirken. Nicht selten kommt es im Zuge der Streitwertbemessung für den Vergleich zu einer Verdoppelung des Streitwertes für das Verfahren.

Vor dem Arbeitsgericht gilt ferner der Grundsatz, dass jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten – und damit auch die Kosten des Rechtsanwalts – selbst trägt. Ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der unterlegenen Partei besteht nicht. Selbst im Falle eines Erfolges vor Gericht sind die aufgewendeten Kosten „verloren“. Lediglich in den höheren Instanzen vor dem Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht besteht ein Erstattungsanspruch der obsiegenden Partei.

Bezogen auf das Beispiel würden Anwaltskosten für die erste Instanz in Höhe von 2.591,23 € in jedem Fall anfallen und vom Arbeitnehmer zu tragen sein. Umgerechnet in Mitgliedsbeiträge, würde dies einen Zeitraum von derzeit 10,5 Jahren bedeuten.

Ist eine Mitgliedschaft im DFK sinnvoll, wenn man bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat?

Ja. Die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Versicherungen verlangen grundsätzlich den Eintritt eines so genannten „Schadensfalls“ (sprich z.B. Gerichtsverfahren) als Voraussetzung für die Übernahme der Kosten einer anwaltlichen Vertretung. Ohne Schaden keine Kostenübernahme. Daher reicht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte nur in begrenztem Maße. Denn es ist wichtig zu wissen, dass die anwaltliche Vertretung von Führungskräften in zahlreichen Fällen außergerichtlich erfolgt. Sei es die reine Rechts- oder Vertragsberatung (Arbeits-, Aufhebungs-, Änderungs-, Entsendungsvertrag etc.), die Prüfung von Arbeitspapieren oder -zeugnissen oder die Führung mit Verhandlungen jeglicher Art mit dem Arbeitgeber – all diese Fälle enden nur selten vor dem Arbeitsgericht. Hinzu kommt, dass die Versicherungen generell nur die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nicht jedoch die Kosten im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung ersetzen. Daher können Honorarvereinbarungen, die über dem gesetzlichen Vergütungsanspruch nach RVG liegen, gegenüber der Rechtsschutzversicherung nicht geltend gemacht werden und sind vom Arbeitnehmer zu bezahlen.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind Führungskräfte daher regelmäßig einem erheblichen Kostenrisiko ausgesetzt und drohen bei rechtlichen Auseinandersetzungen zumindest auf einem Teil ihrer Kosten sitzen zu bleiben. Mit einer Mitgliedschaft im DFK hat man daher die richtige Wahl getroffen. Unser Verband bietet im Rahmen seines juristischen Services die Leistungen und den Schutz, den Führungskräfte brauchen und schätzen. Durchschnittlich mehr als 2.000 Rechtsschutzfälle im Jahr belegen dies.

kk 


Bildquelle:  Pixabay © WilliamCho

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