Muss ich am 24. und 31.12. Urlaub nehmen?

© AdobeStock

Ob Angestellte an Heiligabend und Silvester einen Tag Urlaub nehmen müssen, hängt von den arbeitsvertraglichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen ab. Es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Regelung, die diese Tage automatisch zu Urlaubstagen erklärt oder freistellt. Die wichtigsten Aspekte sind:

1. Gesetzliche Regelung

Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) sind keine gesetzlichen Feiertage in Deutschland. An diesen Tagen gilt daher grundsätzlich die normale Arbeitspflicht, sofern der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.

2. Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag

Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen vor, dass Arbeitnehmende an Heiligabend und Silvester ganz oder teilweise freigestellt werden (z. B. ab 12 Uhr).

Wenn keine solche Regelung besteht, kann der Arbeitgeber verlangen, dass an diesen Tagen gearbeitet wird oder Urlaub genommen werden muss.

3. Betriebliche Praxis und Kulanz

In vielen Betrieben ist es üblich, die Mitarbeiter an Heiligabend und Silvester freizustellen, ohne dass dies vom Urlaubskonto abgezogen wird. Diese Freistellung erfolgt meist auf Grundlage von betrieblichen Gepflogenheiten oder Kulanz.

Manche Unternehmen zählen diese Tage als halbe Urlaubstage, was bedeutet, dass Arbeitnehmer nur einen halben Tag Urlaub einreichen müssen.

4. Zwingende Urlaubsanordnung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmende verpflichten, an Heiligabend oder Silvester Urlaub zu nehmen, wenn der Betrieb an diesen Tagen geschlossen wird. Dies gilt als sogenannte Betriebsferien (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

Voraussetzung ist, dass die Anordnung rechtzeitig erfolgt und die Interessen der Arbeitnehmende berücksichtigt werden.

Fazit: Urlaubspflicht hängt von den Regelungen ab

Ohne Sonderregelung: Arbeitnehmende müssen an Heiligabend und Silvester regulär arbeiten oder Urlaub nehmen, wenn sie frei haben möchten.

Mit Sonderregelung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung): Arbeitnehmende können (teilweise) freigestellt sein.

Betriebsferien: Der Arbeitgeber kann anordnen, dass Urlaub genommen wird.

Nach oben scrollen