Nachhaltigkeit und Digitalisierung als „Leitsterne“ der Unternehmensführung

Marie-Lender

Ab dem 1. Januar 2023 werden weitere Unternehmen gemäß der EU-Taxonomie zur Klassifizierung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten hinsichtlich des Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Nur mit Hilfe der Digitalisierung können ökologische, soziale und wirtschaftliche Ziele umgesetzt werden, um langfristig gesetzeskonform zu bleiben.

Die nachhaltige und digitale Entwicklung muss in Unternehmungen und Organisationen zusammen gedacht und umgesetzt werden, um den regulatorischen Nachhaltigkeits-Anforderungen gerecht zu werden.

Wir erleben aktuell zeitgleich vier wesentliche Transformationsprozesse in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft: die ökologische, die digitale, die soziale und die wirtschaftliche Transformation. Nachhaltige Entwicklung im Sinne der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN (SDGs) verbindet diese 4 Transformationsprozesse in einem Zielsteuerungssystem. Dabei werden Wirtschaft und Gesellschaft als eingebettet in die Ökologie im Kontext der planetarischen Grenzen betrachtet.

Dr.-Peter-Lender

Im Rahmen des darauf basierenden Europäischen Green Deals werden konkrete Maßnahmen und Vorgaben gemacht, wie derÜbergang zu einer modernen, ressourceneffizienten, gerechteren und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingen kann. Angesichts der EU-Taxonomie und CSRD (Cooperate Sustainability Reporting Directive) sowie den Ergänzungen auf Bundesebene bleibt jedoch aktuell oft die Frage, wie das konkret im individuellen Fall der Unternehmungen und Organisationen umgesetzt werden kann.

Unstrittig ist, dass Nachhaltigkeit ein langfristiges Ziel ist und nicht über Nacht erreicht werden kann. Um auch zukünftig gesetzeskonform zu bleiben und Vorwürfe gegen Green- oder Blue-Washing zu vermeiden, müssen Vorbereitungen getroffen, Prozesse angeschoben und Systeme aufgesetzt werden. Digitalisierung ist dabei ein entscheidendes Werkzeug, dass hilft, folgenden Anforderungen der Nachhaltigkeit im Sinne des EU-Taxonomie zu erfüllen:

  • Erfüllung der zwingenden regulatorischen Vorgaben (EU-Taxonomie, CSRD, Lieferkettengesetz)
  • Langfristige Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen
  • Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität und Anziehungskraft für Fach- und Führungskräfte
  • Qualitative Information einer fordernden Öffentlichkeit und Interessengruppen
  • Verbesserung der Bonität bei Kreditverhandlungen und bessere Kreditkonditionen
  • Voraussetzung für die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln

Nachhaltigkeit und Digitalisierung betrifft unmittelbar die Zukunftsfähigkeit von Unternehmungen und Organisationen.

U.a. auch die Bertelsmann Stiftung beschreibt die zeitgleiche doppelte-Transformation der Digitalisierung und Nachhaltigkeit als einen grundsätzlichen Wandel, in der Digitalisierung als Mittel zum Zweck dient. Ziel ist eine Ausrichtung aller Lebens- und Unternehmensbereiche am Ziel der Nachhaltigkeit. Viele Unternehmungen und Organisationen befinden sich erst am Anfang dieser Transformation. Desto wichtiger ist es, folgende Grundsatz-Fragen zu Beginn zu beantworten:

  • Was bedeutet nachhaltige Entwicklung im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen für die Branche, Größe oder Ausrichtung der Unternehmung oder Organisation?
  • Welche Best-Practice-Ansätze gibt es bereits und welche Rolle spielt die Digitalisierung dabei?
  • Braucht es ein zentrales Nachhaltigkeitsdatenmanagement und eine zentrale Datenbank zur Verwaltung von relevanten Informationen?
  • Kann ein mit allen Verantwortlichen erstellter Leitfaden behilflich sein, Ziele zu definieren, Zuständigkeiten und Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und zu messen?
  • Gibt es Konflikte innerhalb der Nachhaltigkeits-Dimensionen und der digitalen Möglichkeiten, ausgelöst durch eine besondere gesellschaftliche Aufgabe der Unternehmung oder Organisation?
  • Muss es eine:n Nachhaltigkeitsbeauftragte:n und Nachhaltigkeits-Managementsysteme für jede Unternehmung und Organisation geben oder sind gemeinsame Lösungen über Verbände und Verbünde sinnvoll?
  • Wie kann die Umsetzung der nachhaltigen Ziele mittels der Digitalisierung beschleunigt und nachhaltige Innovation gefördert werden?
  • Ist ein zentrales Fortbildungsangebot und Bewusstseinsschulung für Mitarbeitende zielführend und wie könnte dieses aussehen?
  • Besteht der Bedarf einer gebündelten Interessenvertretung gegenüber der Politik?

Lösungsräume entwickeln: Digitalisierung und Nachhaltigkeit zusammen denken, managen und umsetzen. 

Im Kontext der Doppelten Transformation ist es auf Basis von Erfahrungen zielführend, sich des Dreiklangs der Voraussetzungen (Mind-Set, Skill-Set, Tool-Set) und der Auditprinzipien von Veränderungsprozessen zu besinnen (1. Bewertung der Ausgangslage, 2.Planung incl. Verbesserungsvorschläge, 3.Managemententscheidungen und Handlungen, 4. Dokumentation und laufende Verbesserungen). Begreift man den beschriebenen mehrdimensionalen Veränderungsdruck als Chance, können mehrere Herausforderungen gleichzeitig effektiv und effizient angegangen und eine solide Basis für die Zukunftsfähigkeit geschaffen werden.


Über die Autoren

Marie-Christin Lender, ist Kulturwissenschaftlerin und ausgebildet im Design Thinking (Hasso-Plattner-Institut). Sie ist GRI und SDG-zertifizierte Nachhaltigkeitsexpertin, Entwicklerin der SUSTAINSCORE-Plattform und Redakteurin des T4Magazins.

Dr. Peter Lender ist geschäftsführender Gesellschafter der DIGUM GmbH, Entwickler des DigitalisierungsAudits sowie zahlreicher Plattformen und Ökosysteme. Er ist Autor von Fachbüchern, Blogger und Gründer der DigitalisierungsAkademie.

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