Patientenverfügung, Versorgungsvollmacht, ­Betreuungsverfügung

Nils Schmidt
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstand
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wer möchte sich schon gerne mit dem eige­nen Ableben beschäftigen oder aber der Möglichkeit, nicht mehr Herr über den freien Willen zu sein?! Mit seinem Vortrag über die Patientenverfügung und weitere notwendige Vollmachten hat DFK-Anwalt Nils Schmidt versucht, den zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörern dieses, sicherlich immer noch unangenehme, Thema ein wenig näherzubringen. Schmidt wollte dabei nicht für die Erstellung einer Patientenverfügung werben, sondern die erschienenen Teilnehmer zumindest dazu bewegen, sich mit diesem Komplex vertraut zu machen.

Auch wenn sich bei den Vorträgen eher die Mitgliedschaft 60+ angesprochen fühlte, darf nicht verkannt werden, dass Schicksalsschläge wie Krankheiten oder Unfälle auch vor jüngeren Menschen nicht Halt machen. Außerdem müssen die Personen, die später bevollmächtigt werden, auch die Bedeutung der Bevollmächtigung erkennen können.

Die neueste Rechtsprechung des Bundes­gerichtshofs zur Bestimmtheit des Inhalts
einer Patientenverfügung sorgte neben an­fäng­licher Verunsicherung auch für eine angeregte ­Diskussion und einen Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern. Schmidt riet dem Publikum, bei der Erstellung einer ­Patientenverfügung nicht nur anwaltliche Unter­stützung hinzuzuziehen, sondern auch einen erfahrenen Mediziner, wie z. B. den Hausarzt, über das Dokument schauen zu lassen. Letztendlich muss die Verfügung für den behandelnden Arzt verständlich und umsetzbar sein.
Mittlerweile bietet das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine umfangreiche Broschüre nebst Formularen kostenlos im Internet an. Sollte auch Ihre Regionalgruppe an einem Vortrag interessiert sein, kann dies gerne über den jeweiligen Vorstand direkt mit Rechtsanwalt Nils Schmidt vereinbart werden.


Bildquelle: © DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK

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