Sprecherausschüsse – Unterstützung und Beratung

Schwerpunkt Leistungen des Verbandes

Um die Arbeit der Sprecherausschüsse noch effektiver zu unterstützen, bietet der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte eine Sondermitgliedschaft für Sprecherausschüsse an, die unabhängig von der persönlichen Verbandsmitgliedschaft ausschließlich für den Sprecherausschuss (SprA) als Gremium abgeschlossen werden kann. Momentan nutzen ca. 150 Sprecherausschüsse die langjährige Erfahrung des DFK auf diesem Gebiet.

Die Sondermitgliedschaft enthält die folgenden Leistungen:

Der Sprecherausschuss erhält im Rahmen seiner Arbeit Rechtsauskünfte und Rechtsberatung durch die Verbandsjuristen des DFK. Dazu gehören

  • Fragen im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten aus dem Sprecherausschussgesetz (SprAuG), insbesondere zu den Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten des SprA, der Organisation der Sprecherausschussarbeit und der persönlichen Rechtsstellung der Sprecherausschussmitglieder;
  • Fragen, die sich aus der Kollektivvertretung der Leitenden Angestellten im Konzern oder in einzelnen Beteiligungsgesellschaften ergeben;
  • Fragen im Zusammenhang mit Sprecherausschuss- oder Aufsichtsratswahlen;
  • Coaching des Sprecherausschusses bei der Durchführung seiner Aufgaben sowie vor und während der Wahlen zum Sprecherausschuss. (Das Coaching der Sprecherausschüsse erfolgt nicht nur durch die DFK-Verbandsjuristen. Langjährig erfahrene ehemalige Sprecherausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder stehen ebenfalls diesbezüglich zur Verfügung.)

Alle Beratungen können natürlich nicht nur in Essen, sondern auch vor Ort beim jeweiligen Sprecherausschuss erfolgen. Bei Inhouse-Beratungen sind dann ggf. die anfallenden Reisekosten der Berater vom SprA zu tragen.

Informationen für die Arbeit

Die Sprecherausschüsse erhalten regelmäßig per E-Mail einen Newsletter des DFK mit wichtigen Informationen zu sprecherausschussrelevanten Veranstaltungen und Neuigkeiten, die er auch intern an die Leitenden Angestellten des Unternehmens weiterleiten darf. Bei allgemeinen Studien des Verbandes, wie z.B. der Gehalts- und Arbeitszeitumfrage, erhält der SprA auf Wunsch eine Auswertung für sein Unternehmen. Er kann auch Referent*innen des DFK für Veranstaltungen des Sprecherausschusses, wie der Vollversammlung der Leitenden Angestellten, z.B. für Vorträge hinzuziehen. Es sind dann lediglich die anfallenden Reisekosten vom SprA zu tragen.

Mitglieder des Sprecherausschusses sowie Ersatzmitglieder erhalten bei der Buchung von Seminaren und Veranstaltungen des DFK, die über seine Servicegesellschaft DFK-Kompetenz GmbH angeboten werden, dieselben vergünstigten Konditionen wie Individualmitglieder des DFK.

Auf die vom DFK angebotene Software zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zum Sprecherausschuss erhält der SprA mit Sondermitgliedschaft einen Rabatt in Höhe von 25 % auf den Normalpreis. Zweimonatlich erhalten die Sprecherausschussmitglieder die DFK-Verbandszeitschrift Perspektiven – Zeitschrift für Fach- und Führungskräfte auf elektronischem und postalischem Weg.

Sie sehen, ein gutes Angebot, welches die Arbeit vor Ort nicht nur erleichtert, sondern an vielen Stellen auch (Rechts)-Sicherheit bei der Arbeit schafft. Lassen Sie auch Ihren Sprecherausschuss von der jahrelangen Expertise des DFK rund um das Sprecherausschussrecht profitieren!

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Weitere Informationen erhalten Sie unter: sprecherausschuss@dfk.eu


Bildquelle: © DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

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