Transparenz ein überfälliger und notwendiger Schritt in Richtung monetärer Gleichberechtigung.

Nils Schmidt
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstand
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Essen, 17.03.2020 – Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist es leider immer noch nicht: Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte setzt sich weiterhin für die gleiche Bezahlung von gleicher Arbeit, also Equal oder Fair Pay ein.

„In Sachen Fair und Equal Pay sind wir immer noch weit entfernt von Gleichberechtigung“, so Nils Schmidt, Vorstandsmitglied des DFK. „16 Prozent beträgt der Paygap im Schnitt zwischen Frauen und Männern für eine Arbeitsstunde. In einer modernen und gleichberechtigten Arbeitswelt mutet diese Kluft an wie ein Relikt aus dem Mittelalter“.

Das Vorhaben von EU-Präsidentin Ursula von der Leyen, ein Gesetz für faire Entlohnung von Frauen und Männern vorzulegen, ist der überfällige und notwendige Schritt für eine monetäre Gleichberechtigung. Das deutsche Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz), das seit Juli 2017 in Kraft getreten ist, ist noch lange nicht ausreichend, um die bestehenden Gräben zu ebnen. Es ist unverständlich, dass nicht einfach über die Grenzen geschaut wird. Copy und Paste, bei der Einführung von guten Ideen wäre an dieser Stelle mal angebracht.

Skandinavien, die Schweiz, Frankreich und vor allem Island stechen bei Bemühungen und Umsetzungen heraus. In Frankreich enthält z.B. das allgemeine nationale Arbeitsrecht eine Klausel, die Frauen und Männern gleiches Entgelt zusichert. „Warum funktioniert dies nicht auch in Deutschland?“, fragt Schmidt. Lohnunterschiede sind Diskriminierung und Diskriminierung sind nicht hinnehmbar.


Die Pressemitteilung als Download:

2020_03_17_PM_DFK.pdf


Bildquelle: © DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

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