Verpasste Chance: Bundesregierung vernachlässigt weiter die Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Michael Krekels
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstandsvorsitzender
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Essen, 08.08.2019 – Der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2019 liegt vor und erneut hat die Bundesregierung die Chance verpasst, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland zu stärken, kritisiert der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte. Im internationalen Vergleich wird damit die finanzielle Beteiligung von Mitarbeitern an den Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind, steuerlich nach wie vor stiefmütterlich behandelt.

„Es ist völlig unverständlich, warum Arbeitnehmer in Deutschland bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung deutlich schlechtere Bedingungen haben als Mitarbeiter im Ausland. Man hat im Jahressteuergesetz 2019 viele vernünftige Dinge geregelt und angepasst. Aber dieser Punkt fehlt zum wiederholten Male“, kritisiert der DFK-Vorstandsvorsitzende Michael Krekels die zögerliche Haltung der Bundesregierung. „Über Jahre hinweg hat man den Arbeitnehmern hierzulande damit eine exzellente Möglichkeit, zur eigenen Altersvorsorge beizutragen, vorenthalten. Diese Benachteiligung der Arbeitnehmer durch den deutschen Steuergesetzgeber ist seit vielen Jahren bekannt, obwohl die Vorteile der Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Unternehmen und Mitarbeiter bekannt sind. Man muss davon ausgehen, dass dies inzwischen vorsätzlich geschieht“, so Krekels weiter.

Der DFK fordert daher erneut, die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung an das internationale und insbesondere europäische Niveau anzupassen. Danach müsste der Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung von derzeit 360 EURO auf mindestens 3.000 EURO angehoben werden. Ein Betrag, wie er heute z.B. schon in Österreich gilt. Die Förderung darf außerdem nicht auf Aktiengesellschaften beschränkt werden, sondern muss auch für andere Gesellschaftsformen wie z.B. GmbHs gelten. Außerdem legt der DFK auch Wert darauf, dass Modelle zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung immer für alle Arbeitnehmer im Unternehmen geöffnet werden müssen.

„Noch ist es auch für das Jahressteuergesetz 2019 nicht zu spät, um die Steuersituation für 2020 zu optimieren“, betont DFK-Vorstand Michael Krekels. „Bundestag und Bundesrat haben noch die Möglichkeit, den Regierungsentwurf in diesem Punkt nachzubessern. Aber die Zeit drängt jetzt.“

2019_08_08_PM_DFK.pdf


Bildquelle: © DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

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