Wächter der Fairness: Vor 30 Jahren erstmals Sprecherausschüsse der Leitenden Angestellten gewählt.

Nils Schmidt
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstand
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Essen, 08.01.2020 – Während die übrigen Arbeitnehmer schon seit vielen Jahrzehnten ihre Betriebsräte wählten, konnten die Leitenden Angestellten in den deutschen Unternehmen erstmals vor 30 Jahren eine eigenständige betriebsverfassungsrechtliche Interessenvertretung wählen: die Sprecherausschüsse. Auf die Verabschiedung des Sprecherausschussgesetzes im Jahre 1989 folgten 1990 die ersten Sprecherausschusswahlen. Die Leitenden Angestellten der RWE AG waren damals am schnellsten, erinnert der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte aus Anlass dieses Jubiläumsjahres.

„Die Sprecherausschüsse haben eine bemerkenswerte Erfolgsbilanz aufzuweisen und sind heute aus der Betriebsverfassung schlichtweg nicht mehr wegzudenken“, kommentiert DFK-Vorstand Nils Schmidt. Und dies, obwohl sie, anders als die Betriebsräte, über keine gesetzlichen Mitbestimmungsrechte verfügen und deshalb Entscheidungen des Arbeitgebers nicht mit einem Veto stoppen oder Entscheidungen erzwingen können. „Sprecherausschüsse müssen den Arbeitgeber mit guten Argumenten überzeugen, wenn sie etwas für die Leitenden Angestellten erreichen wollen. Da unser Verband die Arbeit der Sprecherausschüsse von Anfang an begleitet, können wir hier eine beeindruckende Entwicklung feststellen. In fast allen Unternehmen, in denen es Sprecherausschüsse gibt, ist die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber heute sehr vertrauensvoll und konstruktiv, so dass sowohl die Unternehmen als auch die Leitenden davon profitieren“, erläutert Nils Schmidt.

Insbesondere in der Begleitung von Veränderungsprozessen, bei der Vermittlung in Konfliktfällen zwischen Arbeitgeber und Leitendem Angestellten und bei der Schaffung und Weiterentwicklung von kollektiven Regelungssystemen, wie bei der Vergütung oder der Betrieblichen Altersversorgung nehmen die Sprecherausschüsse ihre Rolle als „Wächter der Fairness“ im Unternehmen wahr. Sprecherausschüsse tragen mit ihrer Arbeit wesentlich dazu bei, die Entscheidungsprozesse und die Kommunikation der getroffenen Entscheidungen zu verbessern. Unnötiges Konfliktpotenzial bis hin zu möglichen Arbeitsgerichtsprozessen wird damit oft von vornherein beseitigt. Nils Schmidt beschreibt ein typisches Beispiel aus dem Arbeitsspektrum der Sprecherausschüsse: „Will der Arbeitgeber sich von Leitenden Angestellten im Wege einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages trennen, sind diese Trennungsprozesse immer vom Risiko einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung begleitet, die oft mehr Schaden als Nutzen für alle Beteiligten mit sich bringt. Wird der Trennungsprozess aber in einer Vereinbarung mit dem Sprecherausschuss vorab strukturiert und die Spielregeln gemeinsam festgelegt, laufen solche Trennungen in der Regel viel problemfreier und gerade auch streitfreier ab. Arbeitgeber sind daher immer gut beraten, sich mit dem Sprecherausschuss abzustimmen und Regelungen in Sprecherausschuss-Vereinbarungen münden zu lassen.“

„Die Sprecherausschüsse stehen in besonderer Weise dafür, dass es in der Betriebsverfassung nicht darum geht, ständig mit dem Gesetzbuch unter dem Arm durchs Unternehmen zu laufen, sondern darum gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach den besten Lösungen zu suchen“, betont DFK-Vorstand Schmidt weiter. In einem immer komplexer werdenden Arbeitsumfeld kann der Gesetzgeber ohnehin mit den Entwicklungen kaum noch Schritt halten. Hier stehen nach Überzeugung des Berufsverbandes DFK in der Tat die Partner in der Betriebsverfassung in einer besonderen Verantwortung, die Anpassung an die Zukunft zu gestalten.

2020_01_08_PM_DFK.pdf


Bildquelle: © DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

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