Sicherheit

Krankenversicherung, Pflegeversicherungen und ggf. Unfallversicherungen sind wesentliche Leistungen für die Lebensqualität und –Sicherheit im dritten Lebensabschnitt.

Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte setzt sich dafür, ein dass die gesetzliche und betriebliche Versorgung zukunftssicher und verlässlich bleibt und vertritt Positionen, die dies aus seiner Sicht sicherstellen können und sollen.

„Gesundheit weitergedacht“, ist unsere Devise.

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist mit jährlichen Ausgaben von mehr als 200 Mrd. € nach der Rentenversicherung der zweitgrößte Sozialversicherungszweig. In den vergangenen zehn Jahren lag ihr Ausgabenanstieg deutlich über dem der übrigen großen Sozialversicherungszweige, obwohl wiederholte Eingriffe des Gesetzgebers in das Leistungsrecht erfolgten und grundlegende Reformen diskutiert wurden.

Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte setzt sich hier

  • für Beitragsstabilität bei Aufrechterhaltung des bisherigen Leistungsumfanges und
  • für die Beibehaltung der gegenüber der Renten- und Arbeitslosenversicherung niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze ein und

erteilt allen Forderungen nach einer überproportionalen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze eine klare Absage.

Der Verband will damit Nachteile vermeiden, die sich in der Krankenversicherung für Rentner durch die Veränderung des Beitrags- und Leistungsrechts immer wieder ergeben.

Unsere Leistungen

Die Juristen des DFK

  • prüfen Beitragsbescheide und Leistungsinhalte gesetzlicher Krankenversicherung,
  • vermitteln in streitigen Fragen und
  • vertreten Mitglieder in Widerspruchs- und Klageverfahren,

wenn ihnen zu Unrecht ambulante oder stationäre Leistungen verwehrt werden oder ihnen zu Unrecht die Kosten von Heil- oder Hilfsmitteln weder ganz noch teilweise erstattet werden.

Über den Kontakt mit Ansprechpartnern in Hauptverwaltungen der Krankenkassen kommt es dabei häufig zu schnellen und unbürokratischen Lösungen mit interessengerechten Lösungen, ohne dass dafür erst ein zeitaufwendiger Instanzenweg vor den Sozialgerichten beschritten werden muss.

Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte setzt sich deshalb dafür ein, dass jeder Versicherte, der das Gesundheitssystem in Anspruch nimmt auch im Alter optimal versorgt wird. Über Kooperationen mit gesetzlichen Krankenversicherungen, beispielsweise mit der Barmer – GEK, bieten wir Informationen über Möglichkeiten im Rahmen von Angeboten eines Gesundheitsmanagements länger fit zu bleiben.

Über weitere Kooperationen wird die Absicherung von Zusatzleistungen mit vereinfachtem Fragenkatalog zur Vermeidung von Risikoausschlüssen hinsichtlich etwaiger Vorerkrankungen zu Konditionen vermittelt, die insbesondere für Mitglieder mit Anspruch auf Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung aus der sogenannten knappschaftlichen Aufstockungsversicherung einen Vergleich lohnen!

Passgenaue Leistungen nach neuen Kriterien

Die gesetzliche Pflegeversicherung als jüngster Zweig des gesetzlichen Sozialversicherungssystems soll seit Mitte der 90er Jahre dazu beitragen, das in einer immer werdenden Gesellschaft steigende Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern.  Nicht sachgerechte Einstufung nach Einzelverrichtungen hatten jedoch in der Vergangenheit dem eigentlichen individuellen „Pflegebedarf“ nicht entsprochen und dazu geführt, dass Pflegende oftmals überfordert und dem Bedarf des Einzelnen nicht gerecht geworden waren.

Der DFK begrüßt zwar, dass die bisherige entwürdigende Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach einzelnen Verrichtungen ersetzt wurde durch

  • Eine Bestimmung des Pflegebedarfes nach den (noch) vorhandenen Fähigkeiten und Kompetenzen der Pflegebedürftigen
  • bei Mobilität und selbständiges Bewegen des Körpers
  • nach kognitiven Fähigkeiten wie Erinnern und Orientierung
  • nach Verhaltensweisen und psychische Problemen (Panik oder Wahn)
  • nach Selbständigkeit bei Körperpflege, Essen und Anziehen
  • nach Umgang mit krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (Medikamenteneinnahme und Wundversorgung)
  • nach Teilhabe am Alltagsleben, sozialen Kontakten und Zeiteinteilung

fordert jedoch weitere Leistungsverbesserungen, und dass zusätzliche Mittel aus Beitragserhöhungen für Betreuung und Zuwendung für Pflegebedürftige eingesetzt werden.

Unsere Leistungen

Die spezialisierten Juristen des Verbandes prüfen die Voraussetzungen für die Einordnung des Pflegebedarfs und geben praktische Hilfestellung bei der Organisation

  • ambulanter Pflege in den eigenen 4 Wänden,
  • betreutes Wohnen
  • Heimunterbringung, Umgang mit dem Medizinischen Dienst
  • und geben hilfreiche Kontakthinweise

Weitere Kontaktstellen:

Bau- und Wohnkonzepte für alte und pflegebedürftige Menschen
Forum Verlag, lose Blattsammlung
ISBN: 978-3-86586-014-9
www.forum-verlag.com

Betreutes Wohnen
Was Sie über Leistungen, Kosten und Verträge wissen sollten
Verbraucherzentrale NRW e. V.
ISBN: 3-933705-35-5
Zusätzlich dazu im Netz ein informativer Link:
www.nullbarriere.de


Servicetelefon „Wege zur Pflege“

Information und Beratung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für pflegende Angehörige.
Das Angebot dient in erster Linie als Lotse zu den Angeboten vor Ort bei allen Fragen rund um das Thema „Pflege“.
Telefon: 01801/507090
oder im Internet unter
www.wege-zur-pflege.de

Online-Beratung für pflegende Angehörige bei seelischer Belastung im Pflegealltag
Psychologische „Online-Beratung“
Anonym, kostenfrei und datensicher
unter: www.pflegen-und-leben.de

Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die gesetzliche Unfallversicherung, wenn es um die Feststellung des Zusammenhangs von beruflicher Exposition und Gesundheitsschäden bei der Ankerkennung von Versicherungsfällen geht.

Zu entschädigende Folgen versicherter Ereignisse treten oftmals erst nach Eintritt in den Ruhestand hervor, wenn Beeinträchtigungen nach dem Ende belastender beruflichen Tätigkeiten diagnostiziert werden und dann als Versicherungs- bzw. Leistungsfall anzuerkennen sind. Der Verband unterstützt seine Mitglieder hier bei der Feststellung des Ursachenzusammenhanges zwischen beruflicher Exposition am früheren Arbeitsplatz und Gesundheitsschaden. Bereits im Verwaltungsverfahren überprüfen sachkundige Juristen die ordnungsgemäße medizinische Beurteilung und die Einhaltung der Grundsätze für die versorgungsärztliche Gutachtertätigkeit, vertritt bei Abweichungen die Interessen seiner Mitglieder vor den Sozialgerichten und wirkt dort auf die Anordnung weiterer Begutachtung neutraler Gutachter hin. Der DFK setzt sich darüber hinaus für die Erhöhung der Jahresarbeitsverdienstgrenzen ein, damit die Unfallrenten in der gesetzlichen Unfallversicherung mit der Lohn- und Gehaltsentwicklung Schritt halten.

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(13,50€ im Monat für Pensionäre und Ruheständler)

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Anika Stritzel

Anika Stritzel

Geschäftsführerin
Rechtsanwältin Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
Als Rechtsanwältin zugelassen seit 2010 Kompetenz Arbeitsrecht und Organvertretungsrecht
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