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Mit Urteil vom 29.07.2022 (Az.: 83 O 1394/21) entschied das Landgericht Ingolstadt, dass Mitarbeitende dem Arbeitgeber grundsätzlich die Verwendung gendergerechter Sprache nicht untersagen dürfen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert außertarifliche Mitarbeitende regelmäßig als Arbeitnehmer, deren Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe und die somit eine über die höchste tarifliche Vergütungsgruppe hinausgehende Vergütung beziehen
So die Erkenntnis des US-amerikanischen Unternehmers und Investors Warren Buffett. Klar, werden Sie nun sagen, als Milliardär kann er gut Sprüche klopfen…
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