Vorstandsverträge unterscheiden sich deutlich von normalen Arbeitsverträgen – nicht nur weil ein Vorstand einer Aktiengesellschaft von der Versicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit ist. Rund um die Bestellung zum Vorstand, dem Widerruf und die Haftung sind viele Fragen beim Abschluss eines solchen Vertrages zu klären.