Es gibt vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote unterliegen einem strikten gesetzlichen Rahmen. Nicht selten sind vereinbarte Verbote unwirksam, wenn Inhalte, Dauer und Grenzen den gesetzlichen Vorgaben widersprechen. Wir geben Ihnen Auskunft über die Wirksamkeit vertraglicher und nachvertraglicher Vereinbarungen.

Nach oben scrollen