
„Alles was Steuerrecht ist“ – das war das Motto unseres Besuchs im Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München. Unsere Besuchergruppe hat live an einer öffentlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof teilgenommen und spannende Einblicke in die Welt der Paragraphen, Präzedenzfälle und Steuern erhalten – richterliche Hinweise inklusive.
Der Bundesfinanzhof (BFH) ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes und der oberste Gerichtshof für Steuern und Zölle. Die Aufgaben des obersten deutschen Steuergerichts sind seit über 100 Jahren dieselben: als letzte Gerichtsinstanz die Steuergesetze auszulegen, für deren einheitliche Anwendung im ganzen Land zu sorgen, die Tätigkeit der Finanzverwaltung gerichtlich zu kontrollieren und dadurch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Besteuerung zu schützen.
Wir hatten die besondere Gelegenheit, live an einer mündlichen Verhandlung einer Steuerrechtsfrage teilzunehmen. Mehr als 50 Prozent der Verfahren werden bereits digital verhandelt. Die Richter nehmen jedoch immer in Präsenz an den Verhandlungen teil.
„Unser“ Verfahren BFH V R 27/24 befasste sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von der Durchführung von Kunstausstellungen für ein Designmuseum durch einen Dritten. Strittig war die Frage: Gilt hier der volle Umsatzsteuersatz mit 19 Prozent – oder doch der ermäßigte Satz für Kunst von 7 Prozent oder fallen die Leistungen sogar unter den steuerfreien Zweckbetrieb mit 0 Prozent Umsatzsteuer? Zugegeben, das sind keine alltäglichen Steuerfragen, sondern eher was Steuerspezialisten 1900er Jahre jedoch mit gravierenden finanziellen Auswirkungen für Museen und Kuratoren. Wir Zuhörer haben gebannt den einzelnen Ausführungen gelauscht.

Die Verhandlung fand in einem der historischen Sitzungssäle statt. Die Räume spiegeln die für die Art decó typische Eleganz, Geometrie und hochwertige Handwerkskunst wider.
Dr. Ulrike Brandt führte uns anschließend durch die Räumlichkeiten und erläuterte kenntnisreich die Geschichte des Bundesfinanzhofs und des Reichsfinanzhofs.
Der Vorgängerbau aus 1803 war ein Schlösschen von Graf Montgelas. Anfang der 1900er-Jahre kaufte der Maler und Farbenfabrikant Ernst Philipp Fleischer das Gelände und begann mit Errichtung einer überdimensionierten Künstlervilla. Es sollte ein Treffpunkt für Kunst und Kultur in München werden 1900er Jahre ähnlich wie die Villa Stuck oder das Lehnbachhaus. Der Fabrikant ging pleite, der Bau wurde 1911 eingestellt. Nach dem Ersten Weltkrieg erwarb das Deutsche Reich die Bauruine und errichtete den Reichsfinanzhof. Das Gebäude mit seiner einzigartigen prächtigen Architektur wurde seitdem immer als Gerichtsgebäude genutzt und steht seit 1979 unter Denkmalschutz.
Im Beratungszimmer der Richter sind nicht nur die Originalpläne zu besichtigen. Dort steht auch ein originalgetreues Modell des BFH – erbaut aus 17.500 Legosteinen.
Besonders spannend ist auch die Dauerausstellung des Bundesfinanzhofs, die sich mit der 100-jährigen Geschichte der obersten deutschen Steuerrechtsprechung befasst und jederzeit und ortsunabhängig über die Onlineseiten des BFH besucht werden kann.
Edeltraud Schmid, RG Süd