FAQ
Kontakt & Beratung
Schreiben Sie uns per E-Mail an info@dfk.eu oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Bei arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Versetzung sollten Sie keine Fristen verstreichen lassen und Dokumente möglichst früh prüfen lassen.
Einen schnellen Einstieg bietet ein Coffee-Date mit dem DFK-Team. In einem kurzen Gespräch erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Verbandes und können klären, welche Angebote zu Ihrer Situation passen.
Die Hauptgeschäftsstelle des DFK befindet sich in Essen. Weitere Geschäftsstellen gibt es in Berlin, Hamburg und München. Die aktuellen Anschriften sollten auf der Kontaktseite verlinkt werden.
Über den DFK
Der DFK geht auf Berufsverbände zurück, die nach dem Ersten Weltkrieg entstanden sind. Am 22. Dezember 1918 wurde die Vela, die Vereinigung der leitenden Angestellten in Handel und Industrie, gegründet. Am 30. März 1919 folgte der Verband oberer Bergbeamter. Nach Auflösung in der Zeit des Nationalsozialismus lebten die Verbände nach dem Zweiten Weltkrieg wieder auf.
Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e. V. vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Interessen von Fach- und Führungskräften. Er berät und unterstützt seine Mitglieder unter anderem in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, bei beruflichen Themen sowie im Umfeld von Interessenvertretungen leitender Angestellter.
Nein. Der DFK ist branchenübergreifend tätig. Die Mitglieder kommen aus unterschiedlichen Bereichen der deutschen Wirtschaft, unter anderem aus Industrie, Energie, Mobilität, Luftfahrt, Logistik, Metall und Elektro, Stahl, Banken, Versicherungen und Handel.
Mitgliedschaft & Beiträge
Nein. Sie müssen noch keine Führungskraft sein. Der DFK ist ein Verband für Fach- und Führungskräfte und unterstützt auch Menschen, die sich in Richtung Führung entwickeln möchten.
Sogenannte Fremdgeschäftsführerinnen und Fremdgeschäftsführer können Mitglied im DFK werden. Für Geschäftsführende und Vorstände ist insbesondere das Netzwerk VGF, die Vereinigung der Geschäftsführenden und Vorstände, relevant.
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag für eine Vollmitgliedschaft 285 Euro. Da Beiträge und Tarife angepasst werden können, sollte die Antwort immer mit der aktuellen Beitragsseite verlinkt werden.
Die Mitgliedschaft kann schriftlich beim DFK gekündigt werden: DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e. V., Alfredstraße 155, 45131 Essen. Alternativ ist eine Kündigung per E-Mail an info@dfk.eu möglich.
Redaktioneller Hinweis: Vor der Kündigungsinformation kann ein kurzer Servicehinweis stehen, zum Beispiel: „Sind Sie unzufrieden? Schreiben Sie uns gern, damit wir Ihr Anliegen klären können.“
Die Satzung und die Rechtsschutzrichtlinien sollten direkt in dieser Antwort verlinkt werden. Zusätzlich empfiehlt sich ein kleiner Download- oder Linkbereich am Ende der FAQ-Seite, damit wichtige Unterlagen nicht nur über die einzelne Frage erreichbar sind.
Satzung und Rechtsschutzrichtlinien öffnen
Netzwerk & Engagement
Der DFK freut sich über Feedback, Ideen und Anregungen. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an info@dfk.eu.
Sehr gern. Schreiben Sie an ehrenamt@dfk.eu. Der DFK bespricht dann mit Ihnen, wo und wie Sie sich sinnvoll einbringen können.
Über die Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ können Sie eine Person auf den DFK aufmerksam machen. Die entsprechende Seite sollte direkt in der Antwort verlinkt werden.
Mitglieder werben Mitglieder öffnen
Berufliche Veränderung, Kündigung & Karriere
Berufliche Veränderungen auf Führungsebene werfen oft gleichzeitig rechtliche, finanzielle und strategische Fragen auf. Dieser FAQ-Bereich gibt eine erste Orientierung zu Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Versetzung und beruflicher Neuorientierung. Er ersetzt keine individuelle Beratung, zeigt aber, worauf es in einer solchen Phase besonders ankommt.
Zunächst gilt: nichts vorschnell unterschreiben und keine Fristen verstreichen lassen. Gerade bei Kündigungen, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen hängt viel von der ersten Reaktion ab.
Es geht um rechtliche Wirksamkeit, Verhandlungsspielräume, finanzielle Folgen und mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Sinnvoll ist deshalb, die Situation sofort arbeitsrechtlich prüfen zu lassen und parallel eine erste berufliche Standortbestimmung vorzunehmen.
Die wichtigste Frist ist häufig die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, gilt eine Kündigung in vielen Fällen als wirksam.
Auch bei einem Betriebsübergang kann es auf Fristen ankommen, etwa beim Widerspruchsrecht. Deshalb sollten Unterlagen und Schreiben sofort geprüft werden. Gerade in der Frühphase einer Trennung lassen sich Fehler später oft nicht mehr korrigieren.
Nein. Es gibt kein generelles gesetzliches Recht auf eine Abfindung. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt vom Einzelfall ab, etwa von der rechtlichen Ausgangslage, der Verhandlungssituation, einem Sozialplan oder unternehmensinternen Programmen.
Umso wichtiger ist es, bestehende Ansprüche, Vertragsklauseln und den eigenen Verhandlungsspielraum professionell einschätzen zu lassen.
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis einseitig. Eine Änderungskündigung verbindet die Kündigung mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Ein Abwicklungsvertrag regelt nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne vorherige Kündigung.
Gerade Aufhebungs- und Abwicklungsverträge können erhebliche Folgen für Arbeitslosengeld, Freistellung, Zeugnis, variable Vergütung und andere Ansprüche haben.
Ob eine Versetzung zulässig ist, hängt stark vom Arbeitsvertrag, von Versetzungsklauseln und von der bisherigen gelebten Praxis ab. Entscheidend ist unter anderem, ob Ort, Inhalt und Zeit der Tätigkeit konkret geregelt sind.
Problematisch wird es besonders dann, wenn eine neue Rolle nicht mehr gleichwertig ist, Führungsverantwortung verloren geht, Berichtslinien verändert werden oder sich Status und Vergütung verschlechtern. Solche Veränderungen sollten früh geprüft werden, weil sie häufig Vorboten größerer Umstrukturierungen sind.
Nicht jede kritische Entwicklung beginnt mit einer formalen Kündigung. Frühe Warnsignale können sein: strategische Entscheidungen ohne Einbindung, sinkender Einfluss auf Budget oder Personal, neue Berichtslinien, externe Audits ohne klaren Anlass, veränderte Organigramme oder zunehmend vages Feedback.
Wer solche Veränderungen früh erkennt, kann sich rechtlich und beruflich besser vorbereiten. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme schafft Klarheit, bevor aus Unsicherheit Handlungsdruck wird.
Berufliche Neuorientierung braucht Zeit. Sobald die rechtliche Ausgangslage grob eingeordnet ist, kann die Karriereberatung parallel starten: mit Standortbestimmung, Zieldefinition, Profilklärung und erster Kommunikationsstrategie.
So geht keine wertvolle Zeit verloren. Nach der juristischen Lösung kann die Karriereberatung gezielt auf die neue Ausgangslage, passende Zielrollen und die Marktansprache abgestimmt werden. Dieses Zusammenspiel erhöht den Handlungsspielraum deutlich.
Der Markt für Führungskräfte ist anspruchsvoller geworden. Es reicht nicht mehr, auf langjährige Erfahrung zu verweisen. Entscheidend sind eine klare Positionierung, ein realistisches Zielbild und eine präzise Kommunikation der eigenen Relevanz.
Lebenslauf, Online-Profile, Social Media und persönlicher Auftritt sollten Kompetenzen klar, empfängerorientiert und konkret vermitteln. Gefragt sind nicht nur Funktionen und Titel, sondern belastbare Ergebnisse, passende Keywords, Storytelling und ein Profil, das zur tatsächlichen Marktnachfrage passt.