Organisation
Damit wir effektiv und aktuell auch auf komplexe Geschehnisse auf höchster fachlicher Ebene reagieren können, haben wir klare Strukturen und kurze Abstimmungswege geschaffen. Die genauen Aufgaben und Verantwortungen der Organe können der Satzung entnommen werden. Die wichtigsten Organe sind:
Der Verbandstag
Der Verbandstag wählt alle drei Jahre den Aufsichtsrat. Er besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern des Verbandes, der ähnlich dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft den Vorstand bei seiner Aufgabenwahrnehmung berät, kontrolliert sowie diesen ernennen und abberufen kann. Der Aufsichtsrat tritt nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens viermal im Jahr.
Der Aufsichtsrat
Der Verbandstag wählt alle drei Jahre den Aufsichtsrat. Er besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern des Verbandes, der ähnlich dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft den Vorstand bei seiner Aufgabenwahrnehmung berät, kontrolliert sowie diesen ernennen und abberufen kann. Der Aufsichtsrat tritt nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens viermal im Jahr.

Prof. Dr. Angela Witt-Bartsch

Werner Döbritz

Andre Harrweg

Prof. Dr. Sylvia Rohr

Simone Schierle

Dr.-Ing. Dirk Schmidt

Michael Schneider

Rudolf Schober

Dr. Renate Schüller
Der Vorstand
Der Vorstand leitet den Verband und ist gesetzlicher Vorstand, vertritt also den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Sie führen die Geschäfte in eigener Verantwortung und sind für die Erledigung aller Aufgaben zuständig, soweit diese nicht anderen Verbandsorganen nach der Satzung übertragen sind.

Michael Krekels
