BAG-Entscheidung: Mehr Einfluss für Führungskräfte in Matrix-Strukturen

Michael Krekels
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstandsvorsitzender

Die Arbeitswelt wird komplexer – und das spiegelt sich zunehmend auch in der Rechtsprechung wider. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) bringt insbesondere für Führungskräfte in Matrixorganisationen weitreichende Konsequenzen mit sich.

Worum geht es?

Mit Beschluss vom 22. Mai 2025 (Az. 7 ABR 28/24) hat das BAG klargestellt:
Führungskräfte, die in sogenannten Matrixstrukturen tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen in mehreren Betrieben gleichzeitig wahlberechtigt sein – vorausgesetzt, sie sind dort tatsächlich in die Arbeitsorganisation eingebunden.

Das bedeutet konkret: Wer fachlich Mitarbeitende an verschiedenen Standorten führt, kann unter Umständen nicht nur einem Betrieb „zugeordnet“ werden – sondern mehreren.

Warum ist das so relevant für Führungskräfte?

Diese Entscheidung ist mehr als eine juristische Feinheit. Sie zeigt, dass die Realität moderner Führung – geprägt durch standortübergreifende Teams, virtuelle Zusammenarbeit und funktionale Strukturen – nun auch rechtlich anerkannt wird.

Für Führungskräfte ergeben sich daraus mehrere wichtige Konsequenzen:

  1. Mehr Einfluss – aber auch mehr Verantwortung
    Ein mögliches Wahlrecht in mehreren Betrieben kann den Einfluss auf betriebliche Mitbestimmung erheblich erhöhen.
  2. Unklare Zuordnungen nehmen zu
    Die klassische Einordnung „ein Betrieb – ein Arbeitnehmer“ wird zunehmend aufgelöst. Entscheidend ist nicht mehr der Arbeitsort, sondern die tatsächliche Einbindung in Arbeitsprozesse.
  3. Einzelfallprüfung wird zur Regel
    Das BAG betont ausdrücklich: Es gibt keine pauschalen Lösungen. Ob eine Eingliederung vorliegt, hängt immer von den konkreten Umständen ab.

Was bedeutet das für die Praxis?

Gerade für Führungskräfte in größeren Unternehmen oder Konzernen stellen sich nun ganz praktische Fragen:

In welchen Betrieben bin ich tatsächlich eingebunden?
Welche Rechte habe ich im Rahmen der Mitbestimmung?
Welche Betriebsvereinbarungen gelten für mich – und welche nicht?

Die Antworten darauf sind oft komplex – und bergen auch Risiken, wenn sie falsch eingeschätzt werden.

DFK-Einordnung: Klarheit wird zum Erfolgsfaktor

Aus Sicht des DFK zeigt die Entscheidung vor allem eines:
Die Arbeitswelt entwickelt sich schneller als viele rechtliche Strukturen – und Führungskräfte stehen zunehmend im Zentrum dieser Entwicklung.

Gerade in Matrixorganisationen ist es entscheidend,

die eigene rechtliche Position genau zu kennen,
Mitbestimmungsrechte richtig einzuordnen
und mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen.

Hier zeigt sich einmal mehr, wie wichtig eine fundierte Beratung ist.

Warum das Thema für den DFK zentral ist

Die Entscheidung unterstreicht die wachsende Bedeutung von Interessenvertretungen für Führungskräfte.

Denn:

Je komplexer Strukturen werden, desto wichtiger ist klare juristische Orientierung
Je individueller die Situation, desto wichtiger ist maßgeschneiderte Beratung

Die spezialisierten Juristinnen und Juristen des DFK begleiten Führungskräfte genau in solchen Konstellationen – praxisnah, strategisch und mit Blick auf die individuelle Situation.

Fazit: Neue Realität – neue Anforderungen

Die BAG-Entscheidung ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich Führung grundlegend verändert hat. Klassische Strukturen lösen sich auf, Verantwortlichkeiten verteilen sich neu – und damit steigen auch die rechtlichen Anforderungen.

Für Führungskräfte bedeutet das:
Wer seine Rolle erfolgreich ausfüllen will, muss nicht nur fachlich und strategisch überzeugen – sondern auch die eigenen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen verstehen.

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