Geschäftsführende Vorstände

Die Bestellung zur/zum Geschäftsführer*in oder Vorstand ist für viele Führungskräfte ein wichtiger Karriereschritt, der aber auch die Übernahme von weiterer Verantwortung und damit auch Haftung bedeutet. Geschäftsführer*innen und Vorstände geben die „Privilegien“ ihrer vorherigen Stellung als Arbeitnehmer*innen auf. Es findet somit weder das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf sie Anwendung, noch die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Die Vereinigung der Geschäftsführenden und Vorstände (VGF) unterstützt, als Schwestervereinigung des DFK, durch erfahrene und im Arbeits- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwält*innen kompetent und begleitet Ihre Mitglieder außergerichtlich, auch bei Fragen zur Beendigung der Organstellung.

Zu den typischen relevanten Vertragsthemen in den Beratungen zählen unter anderem: Vergütungshöhe, variable Vergütung, Vertragslaufzeit, Dienstwagen, Koppelungsklauseln, Wettbewerbsverbote, Change-of-Control-Klauseln, betriebliche Altersversorgung, Haftungsfragen, Krankheit und Regelungen zu einem etwaig noch bestehenden (ruhenden) Arbeitsvertrag. Unsere Jurist:innen zeigen die Fallstricke auf uns wissen worauf es ankommt.

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