Haltung zeigen – wenn Extremismus den Betriebsfrieden gefährdet

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Führung bedeutet Verantwortung. Diese Verantwortung endet nicht bei wirtschaftlichen Entscheidungen oder Personalgesprächen. Sie umfasst auch den Schutz eines respektvollen und diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes.

Immer häufiger berichten Unternehmen von Situationen, in denen Mitarbeitende extreme politische oder weltanschauliche Positionen am Arbeitsplatz vertreten oder Kolleginnen und Kollegen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Identität herabwürdigen. Solche Verhaltensweisen beeinträchtigen den Betriebsfrieden nachhaltig.

Führungskräfte sollten in diesen Situationen weder vorschnell handeln noch wegsehen. Entscheidend ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Nicht jede private politische Meinung rechtfertigt arbeitsrechtliche Maßnahmen. Werden jedoch Grenzen durch Beleidigungen, Hass oder Diskriminierungen überschritten, wird der Betriebsfrieden gestört und arbeitsrechtliches Handeln wird erforderlich.

Gerade Führungskräfte befinden sich hierbei häufig in einem Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und ihrer Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den Beschäftigten.

Wichtig ist aber, dass Beleidigungen, die Kundgabe von Hass, verfassungsfeindliche Gesinnungen, das Gutheißen von Terror und Gewalt der Führungskraft keine Wahlfreiheit bieten und sofortiges Handeln geboten ist.

Der DFK unterstützt seine Mitglieder dabei, rechtssichere Entscheidungen zu treffen und schwierige Situationen professionell zu lösen.

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