Abmahnung erhalten? Ruhe bewahren und besonnen handeln

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In einigen Unternehmen entsteht derzeit der Eindruck, dass Abmahnungen zunehmend als Druckmittel eingesetzt werden. Gerade im Zusammenhang mit Umstrukturierungen oder personellen Veränderungen erleben Führungskräfte immer häufiger, dass bereits kleinere Meinungsverschiedenheiten oder vermeintliche Pflichtverletzungen zu einer Abmahnung führen.

Eine Abmahnung sollte selbstverständlich ernst genommen werden. Dennoch gilt: Nicht jede Abmahnung muss sofort gerichtlich angegriffen werden.

Viele Betroffene überlegen verständlicherweise, eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte einzureichen. Dabei sollte jedoch sorgfältig geprüft werden, ob dieser Schritt tatsächlich sinnvoll ist. In der arbeitsgerichtlichen Praxis wird eine solche Klage nicht selten als Signal verstanden, dass das Arbeitsverhältnis bereits erheblich belastet ist. Manche Arbeitgeber werten dies als Hinweis darauf, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kaum noch möglich erscheint.

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Aspekt: Sollte eine spätere Kündigung auf eine Abmahnung gestützt werden, überprüft das Arbeitsgericht die Wirksamkeit der Abmahnung ohnehin im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens. Juristinnen und Juristen sprechen hierbei von einer inzidenten Prüfung. Eine offensichtlich unberechtigte Abmahnung entfaltet dann regelmäßig keine rechtliche Wirkung.

Ob eine Klage bereits jetzt sinnvoll ist oder zunächst eine andere Strategie verfolgt werden sollte, hängt daher immer vom konkreten Einzelfall ab.

Deshalb gilt: Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst rechtlicher Rat bei den spezialisierten Juristinnen und Juristen vom DFK eingeholt werden. Gemeinsam lässt sich anschließend die sinnvollste Vorgehensweise entwickeln.

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