Gruppen- und Leistungsbeträge des Essener Verbandes ab dem 01.01.2022

Überprüfung der Zahlbeträge nach § 3 Abs. 3 der Satzung
Überprüfung der Gruppenbeträge nach § 3 Abs. 2 der Satzung

Der Vorstand des Essener Verbandes hat im Rahmen der Überprüfung der Gruppen- und Zahlbeträge eine Anpassung wie folgt beschlossen:

  • für alle am 30.09.2021 laufenden Leistungsfälle werden die Zahlbeträge nach Teil I dieser Ordnungen ab 01.01.2022 um 2,35 % erhöht.
  • die Gruppenbeträge nach den Leistungsordnungen „A“, „B“ und „C“ ab 01.10.2021 um 1,00 % zu erhöhen. Die Zahlbeträge für Leistungsfälle, die aufgrund einer begründeten Ausnahmeregelung nach Maßgabe der Gruppenbeträge zu erhöhen sind, werden entsprechend angepasst.

Die Gruppenbeträge zu den Leistungsordnungen „A“ „B“ und „C“ ab 01.10.2021 werden somit wie folgt festgesetzt:

Leistungsordnung „A“Leistungsordnungen „B“ und „C“
GruppeEuroGruppeEuro
A1.242
B1.379
C1.528
D1.684
E1.837
F11.955
F2.075101.021
G12.192111.106
G2.294121.189
H12.431131.292
H2.532141.393
J12.652151.496
J2.752161.632
K12.906171.788
K3.076181.938
L13.216192.110
L3.386202.279
M13.605212.483
M3.842222.702
N14.063232.906
N4.302243.163
O14.589253.452
O4.914263.725
P15.219274.047
P5.527284.419
Q15.814294.776
Q6.135305.205
R16.510315.644
R6.902

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