Gruppen- und Leistungsbeträge des Essener Verbandes ab dem 01.01.2023

Überprüfung der Zahlbeträge nach § 3 Abs. 3 der Satzung und Überprüfung der Gruppenbeträge nach § 3 Abs. 2 der Satzung
Überprüfung der Gruppenbeträge nach § 3 Abs. 2 der Satzung

Der Vorstand des Essener Verbandes hat im Rahmen der Überprüfung der Gruppen- und Zahlbeträge eine Anpassung wie folgt beschlossen:

  • für alle am 30.09.2022 laufenden Leistungsfälle werden die Zahlbeträge nach Teil I dieser Ordnungen ab 01.01.2023 um 7,61 % erhöht.
  • die Gruppenbeträge nach den Leistungsordnungen „A“, „B“ und „C“ ab 01.10.2022 um 1,50 % zu erhöhen. Die Zahlbeträge für Leistungsfälle, die aufgrund einer begründeten Ausnahmeregelung nach Maßgabe der Gruppenbeträge zu erhöhen sind, werden entsprechend angepasst.
Leistungsordnung „A“Leistungsordnungen „B“ und „C“
GruppeEuroGruppeEuro
A1.261
B1.400
C1.551
D1.709
E1.865
F11.984
F2.106101.036
G12.225111.123
G2.328121.207
H12.467121.311
H2.570141.414
J12.692151.518
J2.793161.656
K12.950171.815
K3.122181.967
L13.264192.142
L3.437202.313
M13.659212.520
M3.900222.743
N14.124232.950
N4.367243.210
O14.658253.504
O4.988263.781
P15.297274.108
P5.610284.485
Q15.901294.848
Q6.227305.283
R16.608315.729
R7.006

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