Vortragsveranstaltung „Homeoffice-Tipps 2021“

Die erste Veranstaltung des DFK-Frauennetzwerkes im Jahr 2021 stand ganz im Zeichen der neuen Realität: Unsere hauptsächliche Tätigkeit aus dem Homeoffice. Rechtsanwältin Nuray Akyildiz als Moderatorin der Veranstaltung und Dr. Heike Kroll als Referentin führten als fachlich und technisch versiertes Team durch die über die Plattform Go-to-meeting durchgeführte Vortragsveranstaltung.

Im Homeoffice bedarf es wesentlich konkreterer Rahmenbedingungen als im Büro, um einen erfolgreichen Arbeitstag zu haben. Die Euphorie der ersten Monate, in denen das Homeoffice häufig als eine Art „Geschenk“ dankbar angekommen wurde und dadurch vielfach der Wille bestand, durch ein Mehr an Leistung etwas zurückzugeben, hat sich allseits gelegt. Nach mittlerweile Monaten des Homeoffices gilt es bewusst zu planen und zu steuern, damit man strukturiert und motiviert durch den Tag kommt.

Neben praktischen Tipps in der täglichen Umsetzung standen bei der Veranstaltung Rechtsthemen im Vordergrund. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Heike Kroll zeigte die aktuellen und die im Gesetzesentwurf neu geplanten rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Homeoffice auf. Auch aktuelle Themen aus der Praxis wurden angesprochen. So stellen sich mittlerweile viele Arbeitnehmer die Frage, ob durch das „Corona-Zwangs-Homeoffice“ ein zukünftiger Anspruch auf Homeoffice, ggf. aufgrund betrieblicher Übung, entstehen könnte? Oder aus Sicht des Arbeitgebers betrachtet: Ob der Arbeitnehmer nun auch verpflichtet werden kann, immer von zu Hause zu arbeiten. Die Frage, ob man tatsächlich zukünftig für alle Mitarbeiter ein Büro vorhalten muss oder ob die vorhandene Bürofläche nicht deutlich reduziert werden kann, wurde in vielen Unternehmen schon heiß diskutiert.

Ein recht neues Diskussionsthema ist die Frage, ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, in Meetings die Kamera einzuschalten. Wie so gerne bei juristischen Fragestellungen, kommt es darauf an: Ist die Kamerafunktion vom Arbeitgeber gestellt, beinhaltet das Programm die Möglichkeit, durch die Veränderung des Hintergrundes die Privatsphäre zu wahren und handelte es sich um ein vorab angekündigtes Meeting innerhalb der Kernarbeitszeiten, das nicht aufgezeichnet wird, dürfte eine solche Verpflichtung im Ergebnis jedoch ohne weitere zu bejahen sein.

Bei arbeitsrechtlichen Fragen rund um Ihr Homeoffice stehen Ihnen die DFK-Juristen gerne zur Verfügung.

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