DFK sieht weiteren Korrekturbedarf und fordert die Einführung von Online-Wahlen

Kritik am Regierungsentwurf zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Essen, 18.05.2021 – Der DFK begrüßt zwar die beabsichtigte dauerhafte Schaffung digitaler Möglichkeiten für die Gremienarbeit und sieht hier eine wesentliche Forderung des DFK bestätigt.

Essen, 18.05.2021 – Der DFK begrüßt die im Betriebsrätemodernisierungsgesetz beabsichtigte dauerhafte Schaffung digitaler Möglichkeiten für die Gremienarbeit und sieht in diesem Punkt  eine wesentliche Forderung des DFK bestätigt.

Allerdings geht der Entwurf dem DFK nicht weit genug, der zusätzliche dringende gesetzliche Reformen, etwa im Hinblick auf die Möglichkeit von Online-Wahlen, Verzicht auf die Grundsatzabstimmung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 SprAuG bei erstmaliger Wahl eines Sprecherausschusses, die Ermöglichung der Direktwahl eines Konzernsprecherausschusses etc. fordert.

Die gestrige öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag machte den Diskussionsbedarf zum geplanten Betriebsrätemodernisierungsgesetz deutlich. Auch der DFK fordert weitere Verbesserungen.

Michael Krekels
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstandsvorsitzender
Geschäftsführer DFK – Kompetenz GmbH
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Regierungsentwurf sieht insbesondere die Stärkung der Rechte von Betriebsräten sowie die Förderung von Betriebsratsgründungen, u.a. mithilfe eines vereinfachten Wahlverfahrens, vor.

Schon in seiner damaligen Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMAS zum sog. Betriebsrätestärkungsgesetz forderte der DFK die Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz ebenso im Sprecherausschussgesetz aufzunehmen.

Der DFK vertritt neben mehr als 20.000 Fach- und Führungskräften auch über 150 Sprecherausschüsse in Deutschland.

„Betriebsrats- und Sprecherausschusswahlen finden regelmäßig gemeinsam und unter gegenseitigem Austausch der Wählerlisten statt, daher ist für uns unverständlich, weshalb die geplanten Änderungen für Betriebsratswahlen, z.B. für das (vereinfachte) Wahlverfahren, nicht auch für die Sprecherausschusswahlen greifen.“, kritisiert DFK -Vorstandsvorsitzender und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Krekels.

„Die Einheitlichkeit der jeweiligen Wahlverfahren für Betriebsräte und Sprecherausschüsse liegt im Interesse aller Beteiligten und somit ist es Aufgabe des Gesetzgebers diese Logik konsequent umzusetzen“, mahnt Krekels weiter.

Die gestrige Anhörung hat gezeigt, dass der DFK vor allem mit seiner Forderung nach Online-Wahlen nicht allein steht und insbesondere Arbeitgebervertreter dies ebenso befürworten.

Nach dem Regierungsentwurf soll zudem auch für Arbeitnehmer*innen Kündigungsschutz bestehen, die Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrates oder einer Bordvertretung unternehmen und diese Absicht nach § 129 BGB öffentlich beglaubigt erklären.

„Aus Sicht des DFK besteht keine Notwendigkeit den Kündigungsschutz des § 15 KSchG durch einen zusätzlichen Absatz 3b zu erweitern“, kritisiert Nils Schmidt, DFK-Vorstandsmitglied.

„Aufgrund der aktuell sehr weitreichenden Definition der Vorbereitungshandlungen durch den Gesetzgeber und auch der fehlenden Begrenzung an Absichtserklärungen und Arbeitnehmer*innen sehen wir eine große Gefahr der Aushöhlung und des Missbrauchs des Kündigungsschutzes und lehnen daher diese beabsichtigte Neuregelung ab“, so Schmidt weiter. Der DFK wird sich daher weiter für die notwendige Korrekturen einsetzen und den Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten.

Die Pressemitteilung als Download:

2021_05_18-02_PM_DFK.pdf

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