„TOP 10 der arbeitsrechtlichen Irrtümer in der Praxis“

RG NIEDERRHEIN – „FIT FOR JOB – FOLLOW-UP“

Aufgrund vielfachen Wunsches der Teilnehmer der „Fit for Job“-Reihe der RG Niederrein im Herbst 2020 haben die DFK-Rechtsanwälte Anika Stritzel und Oliver Flesch am 28. April 2021 ein arbeitsrechtliches Follow-up ge­geben. Basis dafür waren die Themenwünsche der Webinarteilnehmer aus dem Jahr 2020 sowie die Bera­tungspraxis der DFK-Anwälte.

Rechtsanwältin Stritzel und Rechtsanwalt Flesch ha­ben hier die TOP 10 der häufigsten Irrtümer im Arbeits­recht herausgearbeitet und dem Publikum erläutert. So war vielen Teilnehmern beispielsweise nicht klar, dass ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen wer­den muss, Arbeitnehmer während einer Krankheit nicht automatisch vor Kündigungen geschützt sind oder ein bestimmtes Wording im Aufhebungsvertrag gerade nicht vor einer Sperrzeit schützt. Diese Informationen kamen sehr gut an und waren für viele eine Überraschung, was sich besonders in der regen Diskussion der Teilnehmer gezeigt hat. Aus diesem Grund wurde auch der Wunsch nach weiteren „Fit-for- Job“-Veranstaltungen vielfach geäußert.

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