Schluss mit Benachteiligung der Betriebsrentner bei Krankenkassenbeiträgen

Michael Krekels
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstandsvorsitzender

Essen, 25.10.2019 – Der Berufsverband DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte fordert die Regierungsparteien auf, die Benachteiligung der Betriebsrentner beim Abzug der Krankenkassenbeiträge unverzüglich zu beenden. Dieser Nachteil besteht seit 2004 durch die sogenannte Doppelverbeitragung und führt zu deutlich niedrigeren Auszahlungsbeträgen an die Betriebsrentner. Der DFK unterstützt daher die anstehenden bundesweiten Demonstrationen gegen diese Benachteiligung.

Zum Hintergrund: Angesichts der Finanzmisere vieler Krankenkassen trat 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft. Seitdem zahlen Versicherte auch auf Versorgungsbezüge, die aus Einmalzahlungen, also z.B. aus einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung, stammen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Da die Zahlungen in der Ansparphase schon der Beitragspflicht unterlagen, spricht man von einer „Doppelverbeitragung“. Erschwerend kommt hinzu, dass Versicherte seit 2004 den vollen Krankenkassen-Beitragssatz zu zahlen haben statt bis dahin den hälftigen. Sie zahlen also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag. Daher fallen die Auszahlungen deutlich niedriger aus als von den Versicherten ursprünglich erwartet. Beispiel: Werden aus einer Kapitallebensversicherung 50.000 € als Altersversorgung fällig, bleiben dem Ruheständler davon wegen der Doppelverbeitragung nur noch 40.500 €. Unmittelbar betroffen sind derzeit rund 7 Millionen Menschen.

Betriebsrentner empfinden dies als zutiefst ungerecht, sagt der DFK. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings schon 2010 entschieden, dass Doppelverbeitragungen nicht per se verfassungswidrig seien und es auch keinen verfassungsrechtlich verbürgten Vertrauensschutz auf den Fortbestand ursprünglich günstigerer Regelungen gebe. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher auch klargestellt, dass es Aufgabe der Gesetzgebung sei, hier eine Änderung herbeizuführen und dies nicht über die Rechtsprechung gelöst werden kann.

DFK-Vorstand Michael Krekels dazu: „Es geht nicht um die Frage der Verfassungswidrigkeit, sondern um das Rechtsempfinden der Betroffenen, die verständlicherweise das Gefühl haben, von der Politik abgezockt zu werden. Zum einen ist das Argument leerer Kassen bei den gesetzlichen Krankenkassen bei Rücklagen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro längst nicht mehr zutreffend. Die Politik hat die zusätzlichen Einnahmen aber gern weiter mitgenommen und will wohl auch künftig nicht darauf verzichten. Viel wichtiger ist aber, dass die betroffenen Betriebsrentner dem Aufruf der Politik gefolgt sind, nicht nur auf die gesetzliche Rente zu vertrauen, sondern mit Eigenvorsorge und Betriebsrenten erhebliche eigene Beiträge für eine stabile Altersversorgung zu leisten. Mit der Doppelverbeitragung wird das 3-Säulen-Modell der Altersversorgung aber konterkariert, wenn der Staat selbst sich bei einer Säule nach Bedarf bedient, um staatliche Kassen zu füllen. Die betriebliche Altersversorgung wird so nicht gestärkt, sondern geschwächt.“

Zur eigentlich von der Politik propagierten Stärkung der betrieblichen Altersversorgung trägt dieses Vorgehen in der Tat nicht bei. Die Bundesregierung hat sich mit dem Thema bereits beschäftigt, aber eine Änderung der Rechtslage abgelehnt.

Besonders bemerkenswert war dann die Aufteilung des Zusatzbeitrages bei der Krankenkasse auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Beginn des Jahres und die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages. Dies hat bei den betroffenen Betriebsrentnern sogar zu einer Reduzierung der Einnahmen geführt, obwohl öffentlich eine Entlastung verkündet wurde.

„Mit diesem Verhalten verspielt die Regierung weiter Kredit und Vertrauen. Nicht nur die betroffenen Betriebsrentner beobachten diese Entwicklung genau, sondern alle anderen Wählerinnen und Wähler werden sich genau überlegen, ob sie scheinbar wohlmeinenden Empfehlungen aus der Politik künftig noch folgen werden“, so Michael Krekels weiter. Der DFK schlägt konkret vor, zur Gesetzeslage vor 2004 und damit zu einem hälftigen Beitrag zurückzukehren.

2019_10_25_PM_DFK.pdf


Bildquellen: © DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

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