Recht auf Homeoffice braucht kein Gesetz

Dr. Ulrich Goldschmidt
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
© DFK- Verband für Fach- und Führungskräfte

Essen, 13.02.2019 -Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf, der Beschäftigten einen Anspruch auf Homeoffice geben soll. Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte sieht die Gefahr, dass das Thema durch den Gesetzgeber bürokratisch überfrachtet und damit eher beschädigt als gefördert wird. Stattdessen seien betriebliche oder individuelle Regelungen sinnvoller, weil sie eher als ein Gesetz die speziellen Anforderungen vor Ort und die Wünsche der Mitarbeiter nach flexibler Arbeit abbilden können.

Arbeitszeitsouveränität, mobiles Arbeiten und stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf revolutionieren unser herkömmliches Verständnis von Arbeit massiv. Flexibles und mobiles Arbeiten wird in der heutigen Arbeitswelt immer stärker nachgefragt. Globalisierung und Digitalisierung treiben diese zusätzlich voran.

„Zwar besteht vielfach noch die falsche Vorstellung, dass Mitarbeiter nicht eigenständig und effektiv außerhalb ihres betrieblichen Arbeitsplatzes arbeiten können und dass gerade von Führungskräften eine hohe Präsenz im Unternehmen zu verlangen sei. Es ist aber nicht Aufgabe des Gesetzgebers, diese Klischees zu bekämpfen“, sagt DFK-Vorstandsvorsitzender Dr. Ulrich Goldschmidt.

Der DFK begrüßt die Bestrebungen, den Beschäftigten ein flexibles und individuelles Arbeiten zu ermöglichen. Vor Ort in den Betrieben könne aber am besten entschieden werden, ob ein Homeoffice oder andere Formen des flexiblen Arbeitens praktikabel und sinnvoll sind. Dies hatte der DFK bereits dem BMAS während des Dialogprozesses zum „Grünbuch Arbeiten 4.0“ und in seiner Stellungnahme zum „Weissbuch Arbeiten 4.0“ vorgeschlagen. Schon heute gibt es bewährte betriebliche Lösungen oder Individualvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Gesetzgeberische Maßnahmen würden Bürokratismus anstelle von Flexibilität setzen. Bürokratismus gepaart mit Zwangsmaßnahmen gefährdet die steigende Akzeptanz für Homeoffice & Co. Der DFK sieht mit einer gesetzlichen Verankerung des Rechts auf Homeoffice die Gefahr, dass dann solche passgenauen Reglungen zukünftig unterbleiben und Arbeitgeber eher abwarten, ob Mitarbeiter den Anspruch geltend machen.

„Durch betriebliche und individuelle Regelungen wird deutlich besser auf die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten und die Gegebenheiten beim Arbeitgeber Rücksicht genommen, als durch allgemeine gesetzliche Regularien. Statt neue Regeln zu schaffen, sollte der Gesetzgeber vielmehr überprüfen, ob die bestehenden Gesetze, z.B. das Arbeitszeitgesetz, noch zu unserer heutigen Arbeitswelt passen und dementsprechend Aktualisierungen vornehmen“, mahnt DFK-Vorstand Goldschmidt. „Weiterhin müssen im Rahmen von Homeoffice Fragen, wie etwa des Arbeitsschutzes, des Datenschutzes und des Versicherungsschutzes geklärt und ggf. neu zu bewertet werden. Hier bestehen in der betrieblichen Umsetzung oft noch viele Unsicherheiten. Genau hier liegt die eigentliche Aufgabe des Gesetzgebers. Er muss Hürden abbauen und Unsicherheiten beseitigen, nicht aber neue Unsicherheiten und neuen Bürokratismus schaffen“, so Goldschmidt weiter.

2019_02_13_PM_DFK.pdf

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