Versteuerung, Rückgabeort und Widerrufsvorbehalt
Die Überlassung eines Dienstwagens ist zwar von der Kostenseite interessant; sie erfolgt jedoch nicht ganz kostenfrei. Denn der Arbeitnehmer hat den Dienstwagen, sofern die private Nutzung zugelassen ist, als geldwerten Vorteil zu versteuern.




