Startseite

Bild Justizia
Leadership Insights Blog, Startseite

Arbeitgeber können Annahmeverzugslohn nicht vollständig ausschließen

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zum Annahmeverzugslohn präzisiert. Nach dem Beschluss vom 28. Januar 2026 – 5 AS 4/25 kann ein Arbeitgeber nicht schon im Arbeitsvertrag vollständig festlegen, dass ein Arbeitnehmer nach einer später für unwirksam erklärten Kündigung keinen Anspruch auf Vergütung für die ausgefallene Beschäftigungszeit hat.

Nach oben scrollen