Die Sozialbeiträge werden auch im Jahr 2026 steigen! 

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In einer Pressemeldung vom 08.10.2025 hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass das Kabinett die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherungen für das Jahr 2026 beschlossen hat.

Demnach wird sich folgendes ändern:

Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro monatlich ab dem 01. Januar 2026 auf 69.750 Euro bzw. 5.812,50 Euro monatlich.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt ab dem 01.Januar 2026 von 73.800 € Euro (2025) auf jährlich 77.400 Euro.

Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt ebenfalls auf von 8.050 Euro (2025) auf 8.450 Euro im Monat; mithin auf 101.400 Euro jährlich.
Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung kommt es zu einer Steigerung von 9.900 Euro (2025) auf 10.400 Euro im Monat, mithin auf 124.800 Euro jährlich.
Das Durchschnittsentgelt steigt von 50.583 Euro (2025) auf 51.944 Euro.

Die Bundesregierung begründet diese Steigerung mit den gestiegenen Einkommen.

Fazit:
Für Personen, deren Einkünfte die oben genannten Grenzen erreichen oder überschreiten, wird es im nächsten Jahr auch ohne eine Erhöhung der Beitragssätze zu steigenden Kosten für die Sozialversicherung kommen, da ein höherer Anteil des Bruttoeinkommens beitragspflichtig wird.

Konkret heißt das:

  • Gesetzliche Krankenversicherung:  +5,44 %,
  • allgemeine Rentenversicherung:  +4,97 %,
  • knappschaftliche Rentenversicherung:  +5,05 %.

Es bleibt abzuwarten, ob und welche Kostensteigerungen sich im nächsten Jahr darüber hinaus durch eine Anhebung von Beitragssätzen ergeben. Schon jetzt wurde z.B. mehrfach gemeldet, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 % auf voraussichtlich 3,0 % steigen wird.

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