Bundesgerichtsurteil zur Entgeltgleichheit

Essen, 17.02.2023 – Gestern hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (AZ: 8 AZR 450/21) entschieden, dass das Argument des besseren Verhandlungsgeschicks kein zulässiger Grund für eine unterschiedliche Bezahlung von gleicher Arbeit ist.

In dem entschiedenen Fall hatte die Klägerin, eine Außendienstmitarbeiterin, 3.500 EUR Grundentgelt erhalten. Ihrem Außendienstkollegen wurde jedoch 4.500 EUR Grundentgelt gezahlt. Der Arbeitgeber begründete dies damit, dass der Arbeitnehmer dieses höhere Grundgehalt so verhandelt habe.

Das Bundesarbeitsgericht sah in dieser Begründung die Vermutung einer Benachteiligung des Geschlechts im Sinne des § 22 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und verurteilte den Arbeitgeber.

Das BAG stellt damit klar, dass allein sachlich-objektive Gründe  eine unterschiedliche Bezahlung rechtfertigen können.

Für den DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte hat das Urteil damit eine wichtige Signalwirkung für mehr Transparenz und Entgeltgleichheit sowohl für Arbeitgeber als auch den Gesetzgeber.

Nils Schmidt, Vorstandsmitglied des DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

„Nach wie vor gibt es einen nicht akzeptablen Gender Pay Gap bei der Entlohnung von Männern und Frauen. Das BAG setzt hier nun eine wichtige Grenze“, stellt Nils Schmidt, Vorstand des DFK, fest.

„Leider spielt das Entgelttransparenzgesetz bisher in der betrieblichen Praxis keine nennenswerte Rolle, da sich die Wenigsten trauen, den Auskunftsanspruch geltend zu machen oder der Anwendungsbereich des Gesetzes gar nicht gegeben ist“, bilanziert Schmidt.

Der DFK fordert daher vom Gesetzgeber das Entgelttransparenzgesetz nachzubessern, wie etwa den Auskunftsanspruch auch auf Betriebe mit unter 200 Beschäftigten zu erweitern. Gleichzeitig müssen in der Praxis bestehende Hürden abgebaut und das Gesetz mit Sanktionen nachgeschärft werden.

„Das BAG-Urteil ist ein weiterer wichtiger (Fort)Schritt auf dem Weg zur Entgeltgleichheit. Allerdings bleibt ein gutes Verhandlungsgeschick in den vielen Fällen weiter relevant, wo sich eine gleiche Arbeit kaum (mehr) eindeutig feststellen lässt, etwa weil zusätzliche Aufgaben übertragen oder entzogen wurden“,  gibt Diana Nier, DFK- Juristin und Leiterin des #DFK-Frauennetzwerkes & Leiterin Nationale Politik zu bedenken. 

Schließlich gilt es aus Sicht des DFK zudem nicht allein auf statistische Werte und Lohnsummen zu blicken, sondern insbesondere auch auf die real bestehenden Unterschiede in den Unternehmen bei der Besetzung von Führungspositionen.

Die Pressemitteilung als Download:

2023_02_17_PM_DFK.pdf

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