Bürostrom! – Kostenlos(?) und manchmal dennoch sehr teuer(!)

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Dass der Strom, der aus der Steckdose im Unternehmen, Betrieb u/o Büro kommt, vom Arbeitgeber bezahlt wird und daher nicht für private Zwecke verwendet werden darf, muss eigentlich nicht erwähnt werden.

Dennoch laden viele Arbeitnehmende ihre privaten Handys und mittlerweile auch E-Bikes über Steckdose, die zum Unternehmen gehören.

Streng betrachtet ist dies nicht erlaubt und kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur (fristlosen) Kündigung führen.

Der Arbeitgeber müsste daher (eigentlich) sein/ ihr ausdrückliches Einverständnis der Nutzung erklären. Erfolgt eine solche Zustimmung nicht, dürfen weder private Handys, Kaffeemaschinen oder E-Bike an eine Steckdose des Unternehmens angeschlossen werden.

Wie meistens gibt es aber eine Ausnahme von der Regel!

Hat der Arbeitgeber Kenntnis davon, dass private „Devices“ an die Steckdose des Unternehmens angeschlossen werden, liegt eine sog. „konkludente Zustimmung“ vor, die vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützt. Aber Vorsicht: Beweispflichtig im Bestreitensfall sind Sie!

Bevor Sie ein privates elektrisches oder elektronisches Gerät an einer Unternehmenssteckdose laden, sollten Sie den Arbeitgeber aber unbedingt darauf hinweisen! Denn, nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 muss jedes Elektrogerät vor Inbetriebnahme und dann regelmäßig von einer befähigten Person, einer Elektrofachkraft, überprüft und auf ihre Sicherheit hin kontrolliert werden.

Das mag sehr deutsch klingen, ist aber wichtig, falls es z.B. zu einem Brand durch Ihr Gerät kommt, dass nicht hätte geladen werden dürfen. Dann wird es in jeglicher Hinsicht sehr teuer!

Bei E-Bikes oder sogar E-Fahrzeugen sind die Voraussetzungen noch strikter!

Der Stromverbrauch ist spürbar höher als für den Ladevorgang eines Telefons. Das Unternehmen könnte von „Stromdiebstahl“ sprechen und dann auch strafrechtliche Konsequenzen einleiten.

Lassen Sie Ihr Handy, Ihre Kaffeemaschine daher auf jeden Fall prüfen, bevor Sie es im Unternehmen laden und sprechen Sie das (kostenlose) Laden von größeren „Devices“ auf jeden Fall zunächst ab.

Diese Regelungen gelten nicht für Dienstgeräte, da diese ja gerade für den dienstlichen Zweck zur Verfügung gestellt werden, auch, wenn sie privat (mit)genutzt werden dürfen.

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